Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Abschaffung des Tendenzschutzes in Medienbetrieben

(Bonn) - „Die Rechte von Betriebsräten in Medienunternehmen sollen nicht länger eingeschränkt bleiben.“ Das hat erneut der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Dr. Siegfried Weischenberg, aus Anlass der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am 14. Mai in Berlin gefordert. Die Anhörung befasst sich mit der geplanten Reform des Betriebsverfassungsgesetzes. Weischenberg sagte, es sei nicht nachvollziehbar, warum zentrale Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte in Medienbetrieben aufgrund des so genannten Tendenzschutzes keine Geltung hätten. Diese Regelung sei in Europa ohne vergleichbares Beispiel.

Eine wirkliche Begründung, weshalb ein Medienunternehmen seine wirtschaftliche Lage nicht mit den Betriebsräten erörtern könne, gebe es nicht, sagte der DJV-Abschaffung des Tendenzschutzes in Medienbetrieben Vorsitzende. Auch bei personellen Einzelmaßnahmen, wie z. B. Kündigungen, sei nicht verständlich, dass Betriebsräte kaum Mitspracherechte hätten. „Ein Redakteur, der dauerhaft die vorgegebene Tendenz eines Medienbetriebes nicht berücksichtigt, liefert ohnehin einen Kündigungsgrund“, sagte Weischenberg.

Der DJV-Vorsitzende appellierte an die Bundestagsparteien, sich für eine einzusetzen. Bislang setze sich erkennbar nur die PDS mit diesem Thema auseinander, sagte Weischenberg.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (djv) Bennauerstr. 60 53115 Bonn Telefon: 0228/201720 Telefax: 0228/2017233

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