Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes birgt Probleme
(Berlin) - Die Bundesregierung gibt mit dem Gesetzentwurf zur Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes ohne Not ihre letzten Möglichkeiten auf, den Zugang zum Hochschulstudium und die Hochschulabschlüsse in Deutschland einheitlich zu regeln, kritisiert ver.di-Bundesvorstandsmitglied Petra Gerstenkorn anlässlich der heute (12. November 2007) stattfindenden Anhörung im Bundestagsausschuss.
Seit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform im Jahr 2006 besitze der Bund keine Rahmengesetzgebungskompetenz mehr. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) habe diese Auswüchse der Föderalismusreform stets abgelehnt, weil damit einheitliche Regelungen im deutschen Hochschulwesen prinzipiell infrage gestellt würden.
Gerstenkorn betonte, sie bezweifle nicht, dass diese beiden Angelegenheiten gerade im Rahmen der derzeitigen europäischen Annäherung im Hochschulwesen Regeln erforderten, die in allen Bundesländern gelten. Es sei jedoch völlig unverständlich, dass der Bund von seinem Recht, ein diesbezügliches Gesetz zu erlassen, keinen Gebrauch mache.
Wir erwarten, dass der Bund seine Möglichkeiten nutzt und entweder den Hochschulzugang und die Hochschulabschlüsse in einem eigenständigen Gesetz regelt oder das Hochschulrahmengesetz erst dann aufgibt, wenn ablösende verbindliche Vereinbarungen durch die Gesamtheit der Bundesländer an seine Stelle treten, erklärte die Gewerkschafterin. Angesichts der europäischen und internationalen Prozesse könne man sich keine deutsche Kleinstaaterei leisten, ohne dem Hochschulsystem und dem zukünftigen Nachwuchs, den Studierenden und Studieninteressierten, nachhaltig zu schaden.
Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V., Bundesvorstand
Harald Reutter, Pressesprecher
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 69560, Telefax: (030) 69563956