Abmahnwelle gegen Tauschbörsenbenutzer wegen illegalen Downloads von Musik
(Brühl) - So manche Eltern reiben sich in diesen Tagen verwundert die Augen, weil plötzlich Polizei und Staatsanwaltschaft mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Haustür stehen und den Home-Computer der Eltern oder Kinder beschlagnahmen.
Der Grund, so der Darmstädter Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Tom Eilers, LL. M., von der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Brühl: Die Kinder haben sich über den PC in sogen. Musiktauschbörsen eingeloggt und illegal Musik aus dem Internet heruntergeladen. Dabei sind sich häufig weder die Eltern noch die Kinder einer Schuld bewusst, ruft das grosse Angebot im Internet doch förmlich zum Herunterladen auf. Doch Vorsicht, mahnt Experte Eilers, denn: Wer illegal Musik aus dem Internet herunterlädt, verletzt nicht nur das Urheberrecht des Rechtsinhabers, er macht sich auch strafbar. Auch wenn die Verfahren meistens eingestellt werden, bleibt es für die Eltern in der Regel eine teure Angelegenheit, denn: Im Normalfall erhalten die Rechtsverletzer im Auftrage eines Zusammenschlusses der Unternehmen der Musikindustrie eine Abmahnung durch eine beauftragte Anwaltskanzlei, verbunden mit der Aufforderung, eine sogen. "strafbewehrte Unterlassungserklärung" abzugeben. Gleichzeitig wird in der Regel ein vierstelliges Honorar fällig. Hierbei hilft auch nicht, dass die Eltern häufig von den Aktivitäten der Sprösslinge keine Kenntnis haben. Diese Ausrede, so Eilers, findet wegen der sogen. "Störerhaftung" in der Regel keine Beachtung. Verantwortlich für die Urheberrechtsverletzungen sei grundsätzlich auch, wer durch Zugang zu seinem Rechner die Urheberrechtsverletzung (erst) ermöglicht. Auch wenn diese strikte Rechtsauslegung derzeit von Gericht zu Gericht etwas "aufgeweicht" wird, verbleibt ein hohes Kostenrisiko für die Verletzer, so dass Eltern darauf achten sollten, was ihre Kinder am Computer so treiben, betont Eilers. Komme es dann doch zu einer derartigen Abmahnung oder Hausdurchsuchung, sollte auf jeden Fall sofort kompetenter anwaltlicher Rat zu Hilfe genommen werden, um das Schlimmste zu vermeiden. Hintergrund dieser drastischen Maßnahme, die bis heute zu rd. 50.000 Abmahnungen in Deutschland geführt hat: Die Musikindustrie will den illegalen Download von Musik aus dem Internet eindämmen, der ihr jährlich Verluste in mehrstelliger Millionenhöhe beschert.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Anwalts-und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (DASV)
Dr. Lutz Förster, Geschäftsführender Vorstand
Pulheimer Str. 19, 50321 Brühl
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