Pressemitteilung | Bundesverband Möbelspedition und Logistik e.V. (AMÖ)

Ablehnung des Maut-Gesetzentwurfs

(Hattersheim) - Der Bundesverband Möbelspedition (AMÖ) e.V. teilt nicht die Auffassung des Bundesverkehrsministeriums, wonach durch die Einführung einer streckenbezogenen Lkw-Gebühr auf Bundesautobahnen eine verursachergerechtere Anlastung der Wegekosten im Bereich des Schwerlastverkehrs erreicht wird.

In einer ausführlichen Stellungnahme begründet der Verband, der 1.350 mittelständische Möbelspeditionsunternehmen vertritt, weshalb

- die deutsche Volkswirtschaft weiteren Schaden nimmt

- deutsche Arbeitsplätze vernichtet werden

- bestehende Harmonisierungsdefizite nicht beseitigt werden

- eine etwa beabsichtigte Marktbereinigung über Kostenerhöhungen nicht
erreicht wird

- Betriebsverlagerungen ins europäische, insbesondere osteuropäische Ausland
zunehmen werden und

- nachrangige Bundesfernstraßen zusätzlich belastet werden.

Die gegenwärtige Diskussion um die Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft sei von großer Sorge begleitet. Der Preisanstieg habe Größenordnungen erreicht, die vor 12 Monaten als abwegig beurteilt worden wären. Mit ursächlich sei die Ökosteuer. In einer derartigen Situation, den Straßengüterverkehr mit ca. DM 5 Mrd. zu verteuern, setze falsche Signale, so Verbandsgeschäftsführer RA Reinhard Müller in einem Schreiben an das Bundesverkehrsministerium.

Noch kritischer sieht Müller die Entwicklung für die Verbandsmitglieder. Die beabsichtigte Einführung der Autobahnmaut werde aller Voraussicht nach für nicht wenige Betriebe des Möbelspeditionsgewerbes das wirtschaftliche Ende bedeuten. Ein Möbelspediteur, der heute 100.000 km jährlich mit seinem Fahrzeug fahre, würde künftig rd. 25.000 DM Maut zahlen müssen. Die Folge sei ein erheblicher Verlust von Arbeitsplätzen in Deutschland, weil die Großen, die übrig blieben, ihre Leistungen ins kostengünstigere Ausland verlagern würden. Das beste Beispiel liefere die Möbelindustrie. Inzwischen kämen über 30 Prozent aller Möbelimporte aus den Reformstaaten Mittel- und Osteuropas.

Auch das Argument, die Einführung der Autobahnmaut werde zur Beseitigung der bestehenden Harmonisierungsdefizite gegenüber den europäischen Mitbewerbern beitragen, treffe nicht zu, so Müller: „Wenn sämtliche Nutzer gleichmäßig höheren Kosten ausgesetzt werden, bleibt es bei den alten Unterschieden – nur auf einem anderen Niveau“.

Das Gewerbe beklage zu Recht die Überkapazitäten seit Liberalisierung der Verkehrsmärkte. Die Ursache seien das Fehlen vernünftiger Rahmenbedingungen und der Mangel an sachgerechten Kontrollen. Mit einer Verteuerung des Straßengüterverkehrs auf Bundesautobahnen werde dieser Mangel nicht beseitigt. Auch werde es keine Verbesserung der Wettbewerbssituation zu den Verkehrsträgern Schiene und Binnenschiff geben.

Der Begründung des Verkehrsministeriums, dass die Errichtung eines Mauterhebungssystems neue, auch internationale Marktchancen für die Industrie eröffne und so zur Sicherung von Arbeitsplätzen beitrage, vermag der Verbandsgeschäftsführer überhaupt nicht zu folgen: „Es kann doch wohl nicht sein, dass die Unternehmungen der Informationstechnologie auf dem Rücken des gewerblichen Güterkraftverkehrs gefördert werden sollen“, begründet Müller sein Unverständnis.

Schließlich sei auch zu erwarten, dass ein Teil des bisherigen und des zusätzlichen Transportaufkommens auf den Bundesautobahnen auf die Bundes- und Landstraßen abwandern werde. Die fast leeren Autobahnen und die überfüllten Nationalstraßen in Frankreich und Spanien sprächen Bände.

Abschließend wirft Verbandsgeschäftführer RA Müller den Verfassern des Entwurfs „eine unglaubliche Zumutung für den gewerblichen Güterkraftverkehr vor“ und bezeichnet das in Aussicht genommene Antistauprogramm als ein Feigenblatt, wenn bei genauerer Betrachtung der zusätzlichen Einnahmen aus der Maut der personelle Mehraufwand des Bundesamtes für Güterverkehr, die internationalen Marktchancen der Industrie für Informationstechnologien und der Bundeshaushalt Nutznießer sein sollen.

Müller: „Wenn es dem Gesetzgeber wirklich nur darum gegangen wäre, ausländische Nutzer bundesdeutscher Autobahnen mit zur Finanzierung der Infrastruktur heranzuziehen, hätte dies auch durch bilaterale Abkommen mit den europäischen Partnerstaaten erreicht werden können. Der Aufbau eines aufwändigen Kontrollsystems hätte sich erübrigt. Die dadurch erzielten Mittel hätten genauso zweckentsprechend Verwendung finden können, wie dies bei der Autobahnmaut vorgesehen ist.“ Bei diesem Gesetzesentwurf sei jedoch der Verdacht gegeben, dass der Lkw wieder einmal als „Melkkuh der Nation“ missbraucht werden soll.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Möbelspedition (AMÖ) e.V. Schulstr. 53 65795 Hattersheim Telefon: 06190/989812 Telefax: 06190/989820

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