Abgeltungssteuer zeitgleich mit der Steueramnestie einführen
(Berlin) - Eine Amnestie ohne Abgeltungssteuer ist problematisch meint Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV). Die Steuerbürger werden die Brücke zur Steuerehrlichkeit annehmen und fünf Milliarden Euro in die Staatskasse spülen, wenn eine moderate Abgeltungssteuer zeitgleich mit der Steueramnestie kommt, so Pinne anlässlich seiner Eröffnungsrede am 27. Oktober 2003 zum 26. Deutschen Steuerberatertag in Erfurt. Diskussionen um die Einbeziehung von Kapitaleinkünften in eine Bürgerversicherung, eine Wiedereinführung der Vermögensteuer oder eine Erhöhung der Erbschaftsteuer sind jedoch kontraproduktiv und passen nicht zu dem von der Bundesregierung angestrebten Aufschwungziel.
Das am 17. Oktober 2003 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit (Steueramnestie) schafft eine Brücke für alle, die sich der Besteuerung entzogen haben. Wer in der Vergangenheit Steuern zu Unrecht verkürzt hat, kann zeitlich befristet durch Abgabe einer strafbefreienden Erklärung und Entrichtung einer pauschalen Einkommensteuer-Abgabe von Strafe oder Geldbuße befreit werden. Das gilt allerdings nur für leichtfertige Steuerverkürzung, Steuerhinterziehung, Steuergefährdung oder Gefährdung von Abzugsteuern. Delikte, die zur organisierten Kriminalität oder Geldwäsche zählen, werden wie bisher strafrechtlich verfolgt.
Der Nachbesteuerungssatz richtet sich nach dem Zeitpunkt der Abgabe der strafbefreienden Erklärung. Es gibt zwei Stufen: Bei Erklärung vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2004 soll der Steuersatz 25 Prozent, bei Erklärung danach bis zum 31. März 2005 soll der Steuersatz 35 Prozent betragen.
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