Pressemitteilung | ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Abgabe von Restarzneimitteln durch Ärzte gefährdet Arzneimittelsicherheit

(Eschborn) - Die Abgabe von Restarzneimitteln durch einen niedergelassenen Arzt, die dieser von Patienten oder Angehörigen verstorbener Patienten erhält, ist ein Angriff auf die Arzneimittelsicherheit.

Dies betonte der Leiter der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker, Professor Dr. Volker Dinnendahl, im Vorfeld des Urteils gegen einen westfälischen Landarzt, gegen den verhandelt wird, ob er mit der Abgabe von Arzneimitteln gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen habe. So sei überhaupt nicht nachprüfbar, so Dinnendahl, wie diese Arzneimittel bei Patienten aufbewahrt wurden. Die Wirksamkeit könne bei nicht sachgerechter Lagerung, d.h. nicht entsprechender Temperatur und Feuchtigkeit, erheblich beeinträchtigt sein. Aus eben diesen Gründen dürfe auch der Apotheker Arzneimittel, die ihm von Patienten zurückgebracht werden, nicht weiter abgeben, vielmehr müßten diese entsorgt werden. "Wer als Apotheker einmal gesehen hat, wie Arzneimittel aus der Entrümpelung von Hausapotheken aussehen, kann sich ein Bild vom Gefährdungspotential machen, das durch solche Praktiken entstehen kann", warnte Dinnendahl.

Aus guten Gründen gebe es das Apothekenmonopol. Denn nur in der Apotheke sei die notwendige Arzneimittelqualität, Arzneimittelsicherheit und die Information über den sachgemäßen Umgang mit Arzneimitteln gewährleistet. "Ich sehe den vom Gesetzgeber aus gutem Grund erteilten Auftrag des Apothekers, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen, erheblich gefährdet, wenn man es zuläßt, daß Ärzte Restarzneimittel von Patienten weiterverwenden dürfen", so Dinnendahl schließlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) Postfach 57 22 65732 Eschborn Telefon: 06196/928181 Telefax: 06196/928183

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