Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) / Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS)

Abfallverbände warnen: Keine Verharmlosung illegaler Entsorgung von Abfällen in Abgrabungen

(Köln) - Seit Ende 2007/Anfang 2008 haben zahlreiche aufgedeckte Fälle von illegal entsorgten Abfällen, meist an Standorten in den neuen Bundesländern, die Öffentlichkeit alarmiert. Bestehende Gesetzeslücken im Bergrecht sowie Vollzugsdefizite in den Bundesländern werden offensichtlich gezielt ausgenutzt, um unbehandelte Siedlungsabfälle im Widerspruch zum Deponierungsverbot bei der Verfüllung von Abgrabungen, z.B. in Ton- und Kiesgruben, einzusetzen. In diesem Zusammenhang rückten auch einige Deponien in den Focus der Öffentlichkeit.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V., der bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., der VKS im VKU Verband kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im Verband kommunaler Unternehmen e.V. und die ITAD Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. fordern seit diesem Zeitpunkt:

- eine Unterbindung illegaler Deponierungen, Verfüllungen und Ablagerungen,

- mehr Rechtstransparenz durch Schließen der Gesetzeslücken im Bergrecht,

- eine entschlossenere Kontrolle durch die zuständigen Behörden,

- eine sachgerechte Aufklärung und Ahndung der bekannt gewordenen Fälle und

- eine ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung der illegal abgelagerten Abfälle.

Mit wachsender Sorge betrachten die Verbände aktuelle Tendenzen in der Berichterstattung. Trotz einer beachtlichen Anzahl von Fällen, in denen Abfälle unter Ausnutzung der bergrechtlichen Gesetzeslücken in Ton- und Kiesgruben bzw. Altdeponien „entsorgt“ worden sind, und in denen die Staatsanwaltschaften bereits ermitteln, werden einige dieser Maßnahmen als rechtskonform dargestellt. Sachverhalte, Gerichtsurteile und frühere Berichterstattungen werden gezielt falsch wiedergegeben. Leider wird diese Berichterstattung unfreiwillig gestützt durch die aktuelle Rechtssprechung hinsichtlich der Sonderbetriebszulassung einer Tongrube in Sachsen-Anhalt, in dem eine Teilrücknahme der Genehmigung (zur Verfüllung der Tongrube mit nicht mineralischen Materialien) vom Gericht zurückgewiesen wurde.

Eine solche Berichterstattung führt zu einer Verharmlosung der illegalen Ablagerung und ist aus Sicht der Verbände nicht hinnehmbar. Sie fordern stattdessen eine sachliche Aufklärung, Diskussion und Berichterstattung in den Medien, um den bereits entstandenen Schaden für die Umwelt, die Bürger und die Entsorgungswirtschaft so gering wie möglich zu halten. Illegal Handelnde auf Seiten der Entsorger, aber auch auf Seiten der Abfallerzeuger müssen sich bewusst sein, dass die Verbringung von Siedlungsabfällen in Abgrabungen oder auf (Alt-)Deponien nicht tolerierbar ist, und dass schwarze Schafe mit der notwendigen Konsequenz zur Verantwortung gezogen werden.

Der durch das Deponierungsverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle erzielte ökologische Fortschritt ist durch die derzeitige Situation nach Ansicht der Verbände in erheblichem Umfang gefährdet. Die beanstandeten „Entsorgungspraktiken“ stehen in krassem Widerspruch zum Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz und führen zudem dazu, dass hochwertige Behandlungs- und Entsorgungsanlagen nicht mehr ausgelastet werden. Im Sinne der gebotenen Nachhaltigkeit hat die deutsche Abfallwirtschaft im Bereich der stofflichen und thermischen Behandlung von Abfällen bei der Vorbereitung auf die Umsetzung des Deponierungsverbotes erheblich in die Erweiterung und den Neubau von modernen Behandlungs- und Entsorgungsanlagen investiert. Eine Vielzahl von neuen Arbeitsplätzen wurde geschaffen, die durch die aktuellen Praktiken akut gefährdet werden.

In Folge einer illegalen Billigentsorgung unter dem Deckmantel des Bergrechts entsteht zudem ein deutlicher Preisverfall im Bereich der Entsorgung von Abfall, der eine kostendeckende Abfallbehandlung auf dem derzeit hohen und europaweit vorbildlichen technischen Niveau nicht mehr zulässt. In Summe entsteht ein immenser ökologischer und ökonomischer Schaden, der nicht nur zu Lasten einer ökologisch und ökonomisch tragfähigen Entsorgungswirtschaft, sondern auch zu Lasten der Bürger geht.

Quelle und Kontaktadresse:
VKS im VKU Verband kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im VKU e.V. Pressestelle Brohler Str. 13, 50968 Köln Telefon: (0221) 3770370, Telefax: (0221) 3770371

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