Abfallentsorgung zu den Feiertagen
(Berlin) - Geschenkpapier – auch buntes und glitzerndes Papier – gehört in die Altpapiertonne. Davon ausgenommen ist beschichtetes Papier: Glacé-, Lack- und Chromopapiere werden mit Kunststofffolien und –lacken hergestellt und wandern in den Restmüll. Der Unterschied zeigt sich, wenn das Papier eingerissen ist: Bei beschichtetem Papier kommt oft eine dünne Folie zum Vorschein. Tipps für abfallarmes Verpacken: Benutztes Geschenkpapier aufbewahren und beim nächsten Fest wiederverwenden. Alternativ können auch ausgelesene Zeitungen, Stoffe und Geschirrtücher als kreative Verpackung verwendet werden.
Weihnachtsbaumkugeln
Weihnachtsbäume werden vielerorts traditionell mit bunten Kugeln geschmückt. Dabei geht jedes Jahr wieder die ein oder andere Weihnachtsbaumkugel zu Bruch. Entsorgt werden die kaputten Glaskugeln jedoch nicht über den Altglascontainer: Das dünne Glas ist mit einer silbernen Schicht, Farbe und Dekoration überzogen und gehört in die Restmülltonne. In die graue Tonne wandern auch zerbrochene Deko-Elemente aus Glas und Kunststoffkugeln. Tipp: Ausrangierter Weihnachtsschmuck kann vielerorts gespendet oder für Gebrauchtkaufhäuser abgegeben werden. Was dem einen nicht mehr gefällt, kann für Weihnachtsfreuden woanders sorgen.
Lametta
Benutztes Lametta kann nach den Festtagen vom Weihnachtsbaum abgenommen und im darauffolgenden Jahr wiederverwendet werden. Sollen die glänzenden Fäden entsorgt werden, ist es wichtig, die Beschaffenheit zu kennen: Während Kunststoff- und Aluminiumlametta in die Restmülltonne gehört, muss bleihaltiges Lametta über den Sondermüll entsorgt werden. Um welche Art es sich handelt, erkennt man am Gewicht: Bleihaltiges Lametta bewirkt durch sein höheres Gewicht, dass die Lamettafäden am Weihnachtsbaum stärker nach unten hängen.
Lichterketten
Lichterketten bringen zur dunklen Jahreszeit viele Häuser, Wohnungen und Weihnachtsbäume zum Leuchten. Gehen die Leuchtmittel kaputt, können diese als Elektroschrott beim Wertstoffhof oder bei größeren Elektrohändlern abgegeben werden. Energiespartipp: LED-Lichterketten verbrauchen ca. 80 Prozent weniger Strom als ihre herkömmlichen Pendants.
Weihnachtsbäume
Wenn die Weihnachtsbäume nach den Feiertagen ausgedient haben, müssen sie vor der Entsorgung restlos abgeschmückt werden, daher bitte auch eventuelles Lametta vollständig entfernen. Nur so können die Bäume anschließend weiterverarbeitet und wiederverwendet werden, z.B. als Kompost oder Feuerungsmaterial für die Strom- und Wärmeversorgung. In vielen Kommunen werden die Bäume an ausgewiesenen Sammelplätzen, am Grundstücks- oder Straßenrand oder neben der Biotonne von den kommunalen Entsorgern abgeholt. Wichtig: Beim Ablegen der Bäume darauf achten, dass der Verkehr dadurch nicht behindert oder gefährdet wird. Alternativ können die Bäume vielerorts auch beim Recyclinghof abgegeben werden. Auskunft über die genauen Bestimmungen der Weihnachtsbaumentsorgung geben die kommunalen Abfallentsorger vor Ort.
Adventskränze
Adventskränze im Ganzen können nicht kompostiert werden. Neben Tannenreisig enthalten sie üblicherweise noch Draht, Styropor oder andere Kunststoffe und gehören deshalb in den Restmüll. Auch abgebrannte und ausgekühlte Wachskerzen wandern in die graue Tonne. Aber: Von möglichen Draht- oder Kerzenresten getrennt, kann das saubere Tannenreisig über die Biotonne entsorgt und so anschließend als Kompost wiederverwendet werden.
Weihnachtskarten mit Musik
In Weihnachtskarten, die beim Öffnen Musik abspielen, befinden sich in der hinteren Kartonage Batterien. Diese sollten getrennt entsorgt werden, da Altbatterien und -akkus nicht in den Hausmüll (und nicht in die Umwelt) gehören. Entsorgungsmöglichkeiten gibt es insbesondere beim kommunalen Wertstoffhof oder im Handel. Neben den Wertstoffhöfen gibt es in vielen Kommunen sogenannte Schadstoffmobile, die wochentäglich zu unterschiedlichen Standorten im Gemeindegebiet kommen und bei denen Altbatterien, Akkus und häufig auch kleine Elektroaltgeräte abgegeben werden können.
Feuerwerkskörper an Silvester
Vor der Entsorgung ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Feuerwerkskörper nicht mehr brennen, nicht heiß oder warm sind, sodass sich der Abfall in der Tonne nicht entzündet. Feuerwerkskörper dürfen erst entsorgt werden, wenn keine Glut mehr vorhanden ist, und sie vollständig ausgekühlt sind. Abgebrannte Feuerwerkskörper, Mehrschussbatterien und Böller müssen im Restmüll entsorgt werden. Auch Pappröhren, die in Feuerwerkskörpern verarbeitet wurden oder gezündete Mehrschussbatterien aus Pappe gehören zwingend in die graue Tonne. Nach dem Abfeuern sind diese mit chemischen Rückständen verschmutzt und können nicht mehr über das Altpapier verwertet werden. Plastikverpackungen müssen über die gelbe Tonne entsorgt werden,
Verpackungen aus Pappe gehören ins Altpapier. Glasflaschen ohne Pfand sollten nach Farbe sortiert über die jeweiligen Glascontainer beseitigt werden.
Generell gilt: Abgebrannte Feuerwerkskörper enthalten diverse Chemikalien. Diese könnten durch Regen- und Schmelzwasser weggespült werden und dadurch Boden und Gewässer verschmutzen, weswegen eine frühzeitige Vermeidung durch die richtige Entsorgung wichtig ist.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle, Stefan Luig, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Invalidenstr. 91, 10115 Berlin, Telefon: 030 58580-0