"Abfall ist unsere einzige nachhaltige einheimische Ressource. Abfall lediglich zur Auffüllung von Resttagebaulöchern zu verwenden ist umweltpolitisch und wirtschaftspolitisch nicht zu verantworten."
(Berlin/Magdeburg) - Mit diesen Kernaussagen eröffnete der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW) Herr Obermeier die Klausurtagung der CDU Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt in Magdeburg. Neben den Abgeordneten waren auch die Staatssekretäre des Wirtschafts- und Umweltministeriums und der Präsident des Landesverwaltungsamtes zu dem Kamingespräch nach Magdeburg geladen.
Vor dem Hintergrund des Untersuchungsausschusses zur Verfüllung von Tongruben in Sachsen-Anhalt, der staatsanwaltlichen Ermittlungen und der Presseinformationen zeichnete Herr Obermeier den Weg der Abfälle von den Deponien zu den hochwertigen Sortier-, Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen nach. Er ging auf die rechtlichen Rahmenbedingungen wie TA Siedlungsabfall, Gewerbeabfallverordnung, Abfallablagerungsverordnung und die europäische Abfallrahmenrichtlinie ein. Kritik übte Herr Obermeier an der langen, zwölfjährigen Umsetzungszeit des Ablagerungsverbotes für unbehandelte Abfälle.
Zur Bekämpfung der illegalen Ablagerung von Abfällen im In- und Ausland fordert Herr Obermeier, neben stärkeren Kontrollen, insbesondere von Sortieranlagen und Abfallmaklern, höhere Sanktionen für Fehlverhalten einiger Marktteilnehmer (Ordnungswidrigkeitsgrenze heute bei 50.000 ), aber auch eine Selbstverpflichtung der Entsorgungsbranche, die Ausgrenzung von schwarzen Schafen der Entsorgungswirtschaft und ein stärkeres Verantwortungsbewusstsein der gewerblichen Abfallerzeuger, die allzu oft den vermeintlich kostengünstigsten Weg gehen, ohne sich über den Verbleib ihrer Abfälle ernsthaft Gedanken zu machen.
Schwierig, aber als wichtige Aufgabe der Umwelt- und Wirtschaftspolitik, bezeichnete der Präsident der DGAW die Angleichung der Einlagerungswerte für Deponien und Bergbaurestabgrabungen. Viele Ablagerungen von Resten aus Siedlungsabfall sind unter Ressourcenschutz- und Umweltschutzüberlegungen zwar verwerflich, aber durch das Bergrecht und genehmigte Abschlusspläne rechtlich gedeckt. Herr Obermeier zeigte kein Verständnis für die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes (Tongrubenurteil), dass alleine das Volumen von Abfällen bereits zum Einstufen als Verwertung herangezogen werden kann. Er appellierte an Umwelt- und Wirtschaftspolitiker, schnellst möglichst einen Schulterschluss zu suchen, um einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Angesichts der absehbaren Überkapazität von Thermischen Anlagen in Deutschland und in Sachsen-Anhalt erwartet Herr Obermeier auch bei einer Lösung der Tongrubenproblematik Sonderabschreibungen bei einigen Anlagen oder die Schließung von Verbrennungslinien. Dies wird aber nicht zu Lasten des Haushaltes im Land Sachsen-Anhalt gehen und der Gebührenzahler im Lande kann künftig eher von niedrigeren Entsorgungsentgelten ausgehen.
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