Pressemitteilung | Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba)

aba-Stellungnahme zum zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz 

(Berlin) - Die geplante Betriebsrentenreform enthält viele sinnvolle Maßnahmen zur Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung. Etwas mehr Reformelan wäre aber wünschenswert gewesen.

Die aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. begrüßt den Referentenentwurf für ein 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Bundesarbeitsministerium. "Die geplanten Änderungen können ein Stück weit helfen, die Betriebsrenten zu stärken und die Verbreitung zu erhöhen”, sagt Georg Thurnes der Vorsitzende der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung anlässlich der Vorstellung der Stellungnahme der aba zum Referentenentwurf für ein 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz.

"Optionsmodelle, das zeigen die Erfahrungen im Ausland, sind in der Lage, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu steigern. Es ist daher zu begrüßen, dass in Zukunft auch bei uns mehr Betriebe eine automatische Entgeltumwandlung für ganze Belegschaften rechtssicher vereinbaren können", erklärt Thurnes. Der Referentenentwurf sehe allerdings als Voraussetzung vor, dass sich der Arbeitgeber mit einem 20%-igen Zuschuss beteiligen müsse. Hierfür fehlt ein sachlicher Grund. "Wir fürchten, dass daran viele solcher Modelle scheitern werden. Hier muss nachgebessert werden", fordert Thurnes.

In Zukunft soll in einem Arbeitsvertrag ein nicht einschlägiger Tarifvertrag über ein Sozialpartnermodell auch dann in Bezug genommen werden können, "wenn das Arbeitsverhältnis in den Organisationsbereich einer Gewerkschaft fällt, die das Sozialpartnermodell trägt". Damit bleibt es zwar beim Tarifvorbehalt, aber es wird die Möglichkeit geschaffen, auf der Basis einer beiderseitigen Freiwilligkeit über die Einbeziehung tariffremder Arbeitnehmer zu entscheiden. "Im Detail wird man die eine oder andere Regelung noch anpassen müssen. Aber jetzt kommt es vor allem auf die (potentiell) Beteiligten an, ob die attraktiven Sozialpartnermodelle Fahrt aufnehmen", betont Thurnes.

"Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat mit dem § 100 EStG ein neues, höchst erfolgreiches steuerliches Fördermodell zum Ausbau der betrieblichen Altersversorgung speziell für Geringverdiener eingeführt. Es ist gut, dass man im Referentenentwurf unserer Empfehlung gefolgt ist und die relevante Einkommensgrenze jährlich in dem Umfang der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung ansteigen lassen will" erklärt Thurnes. Es sei aber bedauerlich, dass es keine Verbesserung der Anreize für Arbeitgeber gebe, die Förderquote bleibe bei 30%. "Wir hoffen auf bessere Staatsfinanzen und eine klare Priorisierung der betrieblichen Altersversorgung beim erforderlichen Ausbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge für Arbeitnehmer", betont Thurnes.

Im Fachdialog habe die aba mit ausführlichen Begründungen eine gesamtheitliche Überprüfung und Weiterentwicklung der nationalen Anforderungen an die Kapitalanlage, die Bedeckung und das Risikomanagement von Pensionskassen eingefordert. "Die Anlageverordnung soll durch die Betriebsrentenreform im Hinblick auf "mehr Rendite" und die erforderlichen Infrastruktur- und Digitalisierungsinvestitionen weiterentwickelt werden. Zudem sollen Regelungen zur temporären Unterdeckung von Pensionskassen geschaffen werden" erläutert Thurnes. Die aba unterstütze die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und schlage an einigen Stellen noch Konkretisierungen und kleinere Änderungen vor. "Im Nachgang des Gesetzgebungsverfahrens muss die Aufsichtsbehörde BaFin den Altersversorgungseinrichtungen auch den durch die neuen Regelungen geschaffenen zusätzlichen Spielraum nutzen lassen (z.B. bei Prognoserechnung und "BaFin-Stresstest"), so dass in der Praxis auch "mehr Rendite" erzielt werden kann", fordert Thurnes.

"Die geplante Betriebsrentenreform enthält viele sinnvolle Maßnahmen zur Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung. Etwas mehr Reformelan wäre aber wünschenswert gewesen", resümiert Thurnes.

Wieder einmal finde sich in einem bAV-Reformpaket nichts zur Verbesserung des deckungsmittelstärksten Durchführungsweges, der Direktzusage. Die ertragssteuerliche und handelsbilanzielle Bewertung von Direktzusagen müsse dringend angepasst und so weit wie möglich vereinheitlicht werden.

"Enttäuschend ist auch, dass immer von Entbürokratisierung gesprochen wird, aber den Worten kaum Taten folgen. Die Verwaltungserleichterungen beim Pensionssicherungsverein sind gut. Schlecht ist, dass wir immer noch keinen Gleichklang haben zwischen den Schriftformerfordernissen im Nachweisgesetz und im Steuerrecht" bemängelt Thurnes. Er erläutert dann, "und das, obwohl das den Staat nichts gekostet hätte. Die Unternehmen könnten aber viel einsparen. Es bleibt daher bei unseren Forderungen: Die betriebliche Altersversorgung muss digitaler werden (dürfen)."

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba) Klaus Stiefermann, Geschäftsführer Wilhelmstr. 138, 10963 Berlin Telefon: (030) 33 858 11-0, Fax: ()

(jg)

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