Ab 2007 GEZ Gebühr auf internetfähige PCs
(Berlin) - Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) kritisiert die Erhebung von Gebühren auf internetfähige Personalcomputer im selbständigen und gewerblichen Bereich. Der PC ist für steuerliche Berater ein wichtiges und im Zeitalter des technischen Fortschritts nicht mehr wegzudenkendes Arbeitsmittel und kein Konsumgut.
Nach einer Übergangszeit von 2 Jahren ist ab dem 1.1.2007 auch auf internetfähige Rechner eine monatliche Gebühr von 17,03 Euro an die GEZ zu entrichten. Besonders betroffen von dieser Neuregelung sind neben zahlreichen Kleinunternehmen und Freiberuflern auch die Lohnsteuerhilfevereine. Mit dieser Neuregelung wachsen die Zusatzausgaben neben der Erhöhung der Mehrwertsteuer und allgemein steigender Lebenshaltungskosten auf weitere knapp 205 Euro im Jahr an.
Der NVL weist darauf hin, dass der Gesetzgeber den Unternehmen einerseits im Steuer- und Sozialversicherungsrecht elektronische Meldepflichten auferlegt hat, die einen Internetzugang erfordern, andererseits aber die Kosten abwälzt. Die Lohnsteuerhilfevereine übertragen die Steuererklärungen der Mitglieder zunehmend auf elektronischem Weg (ELSTER), was den Behörden Zeit und Personal spart, den Vereinen jedoch zunehmende Kosten beschert.
Der Einzug von Gebühren für die Nutzung von Funk- und Fernsehgeräten ist durchaus nachvollziehbar und gerecht. Die meisten Unternehmen und Vereine nutzen jedoch ihre Personalcomputer ausschließlich für betriebliche Zwecke. Die Erhebung einer Gebühr auf internetfähige Personalcomputer allein aus der Tatsache einer möglichen TV - Nutzung überspannt den Bogen und belastet die Unternehmen und Vereine zusätzlich. Wieder einmal mehr wird nach Ansicht des Verbandes auf den falschen Schultern gelastet.
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Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL)
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