Aachener Erklärung: Empfehlungen zur Struktur von wissenschaftlichen Studiengängen
(Frankfurt am Main) - Deutschlands Ausbildungslandschaft ist zurzeit heterogen und von vielen Insellösungen geprägt, Lehrinhalte divergieren sehr stark. Eine Harmonisierung ist daher notwendig. Auf der gemeinsamen Jahrestagung von Verfahrenstechnikern und Biotechnologen in Aachen verabschiedete die Fachgemeinschaft Biotechnologie der DECHEMA - Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e.V. deshalb Grundsätze zur Struktur von wissenschaftlichen Studiengängen im Fach Biotechnologie.
Diese sogenannte Aachener Erklärung empfiehlt als Regelabschluss das Diplom und / oder den Master nach einer Regelstudienzeit von 10 Semestern. Bei einem Leistungsstand von 180 bis 210 ECTS-Punkten (European Credit Transfer System) wird dann bereits ein Abschluss mit dem Bachelorgrad möglich sein. Er berechtigt zur Aufnahme in andere Diplom- bzw. Masterstudiengänge.
Die Studiengänge sind derzeit auf Basis von Empfehlungen aus dem Jahr 2006 modularisiert aufgebaut. Übergreifendes Lernen und Verstehen muss aber über mehr als zwei Semester gewährleistet sein. Fachbereiche und Fakultäten sollten die Curricula eigenverantwortlich nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Forschung erarbeiten können. Sie müssen auch für die Qualitätssicherung zuständig sein. Daran können ebenfalls Experten aus der Wirtschaft beteiligt werden.
Die Aachener Erklärung ist unter www.dechema.de/aachener_erklaerung abrufbar
Quelle und Kontaktadresse:
DECHEMA e.V., Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e.V.
Dr. Christine B. Dillmann, Öffentlichkeitsarbeit und Public Relations
Theodor-Heuss-Allee 25, 60486 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 7564-0, Telefax: (069) 7564-201