70 Jahre Grundgesetz: Ohne Kinderrechte nicht in bester Verfassung
(Berlin) - Zum 70. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 2019 fordert der Kinderschutzbund, dass die Kinderrechte in vollem Umfang in die Verfassung aufgenommen werden. Am Bürgerfest beim Karlsruher VerfassungsFEST am 24./25. Mai beteiligt sich der DKSB gemeinsam mit der Drogeriemarktkette dm mit einem "Zukunftsland" für Kinder und Jugendliche.
Im "Zukunftsland" von dm und DKSB vor dem Karlsruher Schloss sollen Kinder und Jugendliche Gelegenheit zu Spiel, Spaß und zahlreichen Mitmachaktionen bekommen. Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers will sich bei Auftritten auf der zentralen Bühne für die Kinderrechte stark machen: "Wenn Kinder und ihre Rechte fehlen, dann kommen Kinder lediglich als Rechtsobjekte und nicht als Rechtssubjekte in der Verfassung vor. Wenn die Verfassung die Seele unserer Demokratie ist, dann ist diese Seele ohne die Rechte der Kinder nicht komplett", so Hilgers.
Der Kinderschutzbund fordert, dass bei einer Grundgesetzänderung sämtliche Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte sowie der Vorrang des Kindeswohls festgeschrieben werden - so wie in der UN-Kinderrechtskonvention vorgesehen. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern erarbeitet momentan einen konkreten Formulierungsvorschlag. Dazu Heinz Hilgers: "Indem wir die Kinderrechte im Grundgesetz festschreiben, stärken wir die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen. Politik und Verwaltung müssten dann bei allen Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche betreffen, prüfen, ob deren Interessen ausreichend berücksichtigt wurden und ihre Rechte gewahrt sind."
Der Kinderschutzbund hat sich in diesem Jahr zum Ziel gesetzt, mit vielfältigen Aktionen speziell die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen stärker bekannt zu machen und zu fördern. Der Verband spricht sich deshalb auch für eine Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre aus.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (DKSB)
Franziska Fischer, Pressesprecherin
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