7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie müssen bleiben
(Berlin) - Die Bundesregierung plant, den in der Corona-Pandemie ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie und Hotellerie auslaufen zu lassen und zum 1. Januar 2024 wieder auf 19 Prozent zu erhöhen. Das Deutsche Tiefkühlinstitut e.V. unterstützt die Forderung des DEHOGA, den reduzierten Mehrwertsteuersatz beizubehalten. Dazu sagt dti-Geschäftsführerin Sabine Eichner: "Gerade in der aktuellen Inflationsphase wäre eine Steuererhöhung ein echter Preisschock und würde die Konsumstimmung weiter verschlechtern. Für den reduzierten Mehrwertsteuersatz gibt es gute Gründe, die Bundesregierung darf die Gastronomie daher nicht in eine existenzielle Notlage bringen."
7 Prozent sind EU-weit fast überall die Regel
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und in der Gemeinschaftsverpflegung ist in der EU nicht die Ausnahme, sondern die Regel. In aktuell 23 EU-Staaten wird steuerlich kein Unterschied gemacht zwischen Essen aus dem Supermarkt, Lieferung von Essen, Essen im Gehen und Stehen sowie dem Essen im Restaurant. Das ist steuerlich fair und gerecht und sollte auch weiterhin für das Essen in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung in Deutschland gelten.
Die kulinarische Vielfalt geht verloren!
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz hat den Gastronomen geholfen, die gestiegenen Kosten für Lebensmittel, Personal und Energie abzufedern und so die Preise moderat zu halten. Eine Steuererhöhung auf 19 Prozent müsste die Branche über höhere Preise an die Gäste weitergeben. Dies würde unmittelbar zu erheblichen Preissprüngen in den Restaurants, Kantinen und Mensen führen. Viele Menschen würden sich das Essen außer Haus dann nicht mehr leisten können. Die Folgen für die Gastronomie und ihre gesamte Wertschöpfungskette wären erheblich: eingeschränkte Öffnungszeiten, weniger Auswahl auf den Speisekarten bis hin zu Schließungen von Restaurants, Kneipen und Cafés sind zu befürchten. Die kulinarische Vielfalt und ein Stück Kultur und Heimat in den Dörfern und Städten Deutschlands ginge verloren.
Gute Ernährung in Kitas und Schulen
Gerade auch vor dem Hintergrund der Ziele der Ernährungsstrategie der Bundesregierung: das Essen in Kita und Schule muss qualitativ hochwertig, gesund und finanzierbar sein, damit die Kinder hier erfahren können, was gute Ernährung bedeutet - unabhängig vom sozialen und finanziellen Background. 7 Prozent Mehrwertsteuer geben den Anbietern mehr finanzielle Möglichkeiten für den Einsatz gesunder und qualitativ hochwertiger Lebensmittel. Schulen und Kitas, Eltern und Kinder wie auch die Kita- und Schulverpfleger benötigen dringend diese Planungssicherheit. Erste Catering-Unternehmen nehmen von der Belieferung von Schulen und Kitas bereits Abstand, das kann nicht im Interesse der Bundesregierung liegen!
Ein Einbruch beim Außer-Haus-Konsum käme gerade in der aktuellen Wirtschaftslage zur Unzeit, finanzielle Verluste bis hin zu Insolvenzen in der Gastronomie und Umsatzeinbrüche bei ihren Lieferanten wie beispielsweise der Tiefkühlbranche wären die Folge. Am Ende würde niemand gewinnen, wenn Umsatz auf breiter Front wegbricht, verliert auch der Staat Steuereinnahmen!
Gemeinsam mit dem DEHOGA fordern wir die Bundesregierung daher auf, den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie beizubehalten!
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Tiefkühlinstitut e.V. (dti)
Dr. Sabine Eichner, Geschäftsführerin
Reinhardtstr. 46, 10117 Berlin
Telefon: (030) 28093620, Fax: (030) 280936220