Pressemitteilung | Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)

6. Gebührenanpassungsverordnung: Festhalten am Regierungsentwurf

(Berlin) - Mit großem Unverständnis reagiert die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) auf einen Vorschlag des Finanzausschusses der Länder, die von der Bundesregierung bereits abgesegnete 6. Gebührenanpassungsverordnung im Bundesrat noch abzuschwächen. Nach dem Regierungsbeschluss sollte eine moderate Anhebung des Vergütungsniveaus in den neuen Bundesländern von 86 Prozent auf 90 Prozent der Westbezüge erfolgen. Informationen der BZÄK zufolge hat der Finanzausschuss dagegen für die Bundesrats-Sitzung am Donnerstag eine Anhebung nur auf 88 Prozent vorgeschlagen.

Für eine solche politische Entscheidung hätten die deutschen Zahnärzte, die seit längerem eine vollständige Angleichung der Bezüge in Ost und West fordern, "überhaupt kein Verständnis mehr". Dies ist der Tenor eines gemeinsamen Briefes des Präsidenten der BZÄK, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, sowie des BZÄK-Vizepräsidenten und Präsidenten der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Dietmar Österreich, an die Ministerpräsidenten der Länder. Darin werden die Ministerpräsidenten dringend gebeten, bei der Abstimmung im Bundesrat dem ursprünglichen Verordnungsentwurf zu folgen.

"Über zehn Jahre nach der Wiedervereinigung können die deutschen Zahnärzte nicht nachvollziehen, dass nach wie vor unterschiedliche Vergütungsbedingungen zwischen Ost und West bestehen", heißt es in dem Schreiben. Da die Gebührenanpassung nur für den Bereich der Privatpatienten gelte und deren Anteil am gesamten Patientenaufkommen gering sei, blieben die finanziellen Auswirkungen einer solchen Anhebung kaum spürbar. Hinzu komme, dass die letzte Erhöhung Anfang 1999 vorgenommen worden sei. Da erscheine ein nächster Schritt zum Jahresbeginn 2002 von nur zwei Prozent um so unverständlicher.

Der materielle Aspekt spiele dabei weniger eine Rolle, schlimmer sei die Fortschreibung dieser besonderen Form der Diskriminierung für bestimmte Berufsgruppen in den neuen Ländern. "Wie lange denn noch soll die Anpassung der Gebührenordnungen Thema sein?", fragen die Zahnärzte und fordern die Ministerpräsidenten dazu auf, ein politisches Zeichen auf dem Weg zur Deutschen Einheit zu setzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. Chaussestr. 13 10115 Berlin Telefon: 030/400050 Telefax: 030/40005200

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