5G-Internet wichtig für Deutschlands Wirtschaft
(Berlin) - Der neue Mobilfunkstandard 5G ermöglicht zahlreiche neue Anwendungen: beispielsweise in der Industrie 4.0, für Mobilitätsdienste, für vernetztes Fahren oder für die Steuerung dezentraler Netze etwa in der Energieversorgung. Die Funkfrequenzen sollen deshalb nach dem Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung "nur gegen flächendeckende Versorgung" vergeben werden. Doch was bedeutet das konkret? Der Koalitionsvertrag fokussiert hier auf Bundesfernstraßen und in zeitlicher Perspektive abgestuft auch auf das nachgeordnete Straßennetz und Bahnstrecken. Das wird allerdings nicht reichen.
Konvergenter flächendeckender Netzausbau als Leitlinie
Eine flächendeckende Versorgung mit 5G-Mobilfunk erfordert eine vorausschauende, aufeinander abgestimmte Planung des Netzausbaus im Fest- und Mobilfunknetz. Auch die Mobilfunk-Sendemasten benötigen einen Glasfaseranschluss, sodass die Glasfasernetze zu den (potenziellen) 5G-Sendemasten weiter in die Fläche hinein gebaut werden müssen. Dieser Netzausbau wird sich für die Unternehmen, die die Funkfrequenzen ersteigern, nicht überall lohnen. Deshalb sollte vor der für Anfang 2019 geplanten Frequenzvergabe in einem Masterplan ein mehrstufiges Verfahren für den effektiven Netzausbau insbesondere in der Fläche festgelegt werden. Eine flächendeckende Mobilfunkversorgung bietet Chancen für ländliche und strukturschwache Regionen, Standortnachteile zu überwinden.
Anforderungen der Unternehmen stärker berücksichtigen
Nach Lesart des Koalitionsvertrages zielt der Ausbau der 5G-Netze in erster Linie auf den Massenmarkt ab. Volkswirtschaftlicher Mehrwert wird aber vor allem dann generiert, wenn Unternehmen überall 5G-basierte Anwendungen nutzen können. Die Mobilfunknetze sollten deshalb bedarfsgerecht der anwendenden Wirtschaft in den Regionen zur Verfügung stehen. Nur dann können Unternehmen darauf zeitnah innovative Geschäftsmodelle mit einem Mehrwert für die gesamte deutsche Volkswirtschaft entwickeln.
Vergabebedingungen mit Augenmaß ausgestalten
Auf der anderen Seite wird der Aufbau der 5G-Netze von den Telekommunikationsnetzbetreibern enorme Investitionen erfordern. Um den Marktteilnehmern Planungssicherheit zu gewährleisten, sollten Bund und Länder unter Einbeziehung der Wirtschaft rechtzeitig vor dem eigentlichen Frequenzvergabeverfahren die Rahmenbedingungen definieren. Sie sollten flexibel gestaltet sein und künftige Marktentwicklungen nicht verhindern. Bei der Frequenzvergabe sollte das Augenmerk deshalb nicht allein auf staatlicher Gewinnmaximierung liegen.
Damit sich Deutschland schnell zu einem Leitmarkt für 5G entwickelt, sind dabei auch in ausreichendem Maß Frequenzen für lokale und betriebliche Anwendungen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen (z. B. für industrielle Anwendungen) erforderlich. Diese können für zahlreiche Testumgebungen genutzt und auf Antrag von der Bundesnetzagentur vergeben werden. Die Bundesnetzagentur, die für die Frequenzvergabe zuständig ist, hat sich schon darauf eingestellt. Nur durch eine sinnvolle Kombination von nationalem Rollout und bedarfsgerechter, priorisierter Versorgung von Wirtschaftsstandorten in der Fläche - auch durch lokale Frequenzen - kann Deutschland zu einem 5G-Leitmarkt werden.
Bund, Länder und Bundesnetzagentur stehen vor der großen Herausforderung, jetzt geeignete Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige, flächendeckende Mobilfunkversorgung festzulegen. Diese Entscheidungen haben weitreichende Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und die gesamte Gesellschaft.
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