50 Jahre Verband der Diözesen Deutschlands / Stabilitätsanker der überdiözesanen Arbeit
(Bonn) - Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz mit Sitz in Bonn, begeht sein 50-jähriges Bestehen. Er wurde am 4. März 1968 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet, da die deutschen Bischöfe feststellten, dass die gemeinsamen Aufgaben der (Erz-)Bistümer ständig zunahmen. Seitdem übernimmt der VDD vielfältige Aufgaben der Kirche in Deutschland und ist zum Stabilitätsanker der überdiözesanen Arbeit der Bistümer geworden.
Bis zur Gründung des VDD hat sich die Deutsche Bischofskonferenz bei der Wahrnehmung ihrer überdiözesanen Aufgaben nicht eines eigenen Rechtsträgers bedient sondern auf andere Institutionen, insbesondere eingetragene Vereine, zurückgegriffen. Pater Dr. Hans Langendörfer SJ, Geschäftsführer des VDD und Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, sagt über die Beweggründe, den Verband zu erschaffen: "Zunehmend bereitete das Fehlen eines Rechtsträgers der Deutschen Bischofskonferenz Schwierigkeiten. Vor allem, wenn nach weltlichem Recht eine Rechtsperson notwendig war: beim Abschluss von Verträgen, bei der Anstellung von Mitarbeitern, bei der Aufnahme von Darlehen. Auch Haftungsfragen spielten eine Rolle, wurde die Deutsche Bischofskonferenz doch als Gesellschaft bürgerlichen Rechts angesehen. Hinzu kam, dass die Deutsche Bischofskonferenz ihre Tagesordnung mit finanziellen, wirtschaftlichen und juristischen Fragen überfrachtet sah, die immer stärker in Konkurrenz zu den wichtigen pastoralen Themenstellungen traten." So wurde 1966 eine Studienkommission einberufen mit dem Auftrag, die Einrichtung eines Rechtsträgers der deutschen Bistümer zu prüfen. Am 4. März 1968 erfolgte in Stuttgart-Hohenheim die Gründung des VDD in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Seit fünf Jahrzehnten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verbandes, heute unter der Leitung von Dr. Matthias Meyer, den Diözesen in rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen zur Seite, beispielsweise auf dem weiten Feld des Kirchlichen Arbeitsrechts, der gemeinsamen Herausgabe des neuen Gotteslobes und in Fragen des Urheberrechts, aber ebenso mit den vielen Servicearbeiten, die die Arbeit der Deutschen Bischofskonferenz und ihres Sekretariates erst ermöglichen. "Auch wenn der als Dachverband agierende VDD keine verbindliche Weisungskompetenz hat, den jeweiligen (Erz-)Bistümern Prozesse und Maßnahmen vorzuschreiben", erläutert Dr. Matthias Meyer, "arbeiten die Diözesen über den VDD in zahlreichen gemeinsamen Initiativen zusammen, zum Beispiel seit 2014 in der 'Transparenz-Offensive für finanzielle Angelegenheiten'. Viele (Erz-)Bistümer haben seitdem ihre Finanzen offengelegt." Durch die Beratungen in der Frühjahrs-Vollversammlung im Februar 2018 befinden sich die Diözesen auf dem Weg, auch die Fragen einer einheitlichen Transparenz, externer Prüfungsstandards sowie der Solidarität in finanzieller Sicht anzugehen. "Möglicherweise wird dem VDD bei der Erarbeitung von gemeinsamen Lösungen eine wachsende Rolle zugemessen", so Pater Langendörfer.
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