50 Jahre im Dienste rationaler Arzneimitteltherapie / Neue Liste positiv bewerteter Wirkstoffe veröffentlicht
(Berlin/Köln) - "Mit unserer Publikation 'Arzneiverordnungen' schlagen wir eine Schneise in den undurchdringlichen Medikamenten-Dschungel, dem sich jeder Arzt gegenübersieht. Das Buch enthält eine Liste positiv bewerteter Arzneimittel und ist eine unentbehrliche Grundlage für eine rationale, aber auch rationelle, also wirtschaftliche Arzneitherapie", erklärte Prof. Dr. Bruno Müller-Oerlinghausen, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), zum Erscheinen der 20. Auflage der 'Arzneiverordnungen'. In dem Buch werden 755 Wirkstoffe empfohlen; dies entspricht etwa einem Drittel der am deutschen Markt verfügbaren Einzelsubstanzen.
Die Veröffentlichung der in zweijährigem Turnus aktualisierten 'Arzneiverordnungen' fällt zeitlich zusammen mit den Feierlichkeiten zum 50-jährigen Bestehen der AkdÄ als ständiger Fachausschuss der Bundesärztekammer. Bei der Jubiläumsfeier in Köln würdigte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe die AkdÄ als unabhängige Institution der Ärzteschaft, die auch im internationalen Vergleich nahezu einzigartig sei. "Deshalb frage ich mich, warum ein neues Institut zur kritischen Bewertung von Arzneimitteln ins Leben gerufen werden soll, wenn es bereits eine Institution wie die AkdÄ gibt, die über anerkannt hohen Sachverstand verfügt und in der Selbstverwaltung höchste Wertschätzung genießt", sagte Hoppe. Auch der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Dr. Klaus Theo Schröder, und der Zweite Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Leonhard Hansen, sprachen der AkdÄ für ihre bisherige Arbeit großes Lob aus.
Müller-Oerlinghausen wies darauf hin, dass die AkdÄ dem Bundesgesundheitsministerium angeboten habe, sich mit ihrer Kompetenz an dem notwendigen Bewertungsprozess, der so genannten "vierte Hürde", zu beteiligen. "Keine Regierung wird in Zukunft auf eine gesetzlich basierte externe Bewertung der Erstattungsfähigkeit teurer Arzneimittel-Innovationen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung verzichten können. Deshalb habe ich nach wie vor die Hoffnung, dass die Politik den bei uns vorhandenen differenzierten Sachverstand in diesem Bewertungsprozess nicht länger außen vor lässt", sagte Müller-Oerlinghausen.
Auch den arzneimittelrechtlichen Entwicklungen in der EU widme die AkdÄ ihr besonderes Augenmerk. "Wir werden uns kritisch und vernehmlich zu Wort melden müssen, wenn unter dem Vorwand, Patienten in Europa müsse der arzneitherapeutische Fortschritt so schnell wie möglich zugute kommen, Aspekte der Arzneimittelsicherheit und damit des Patientenschutzes wirtschaftspolitischen Intentionen der EU zum Opfer gebracht werden sollen. Der neue Entwurf zur Änderung des europäischen Arzneimittelrechtes hat diesbezüglich Anlass zur Sorge gegeben", so der AkdÄ-Vorsitzende.
Kurzprofil: Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) ist ein wissenschaftlicher Fachausschuss der Bundesärztekammer mit 40 ordentlichen und über 100 außerordentlichen Mitgliedern. Vorsitzender der AkdÄ ist seit 1994 der Klinische Pharmakologe Prof. Dr. Bruno Müller-Oerlinghausen aus Berlin.
Die AkdÄ informiert die Ärzteschaft vielfältig und aktuell über rationale Arzneitherapie und Arzneimittelsicherheit. Mit ihren Therapieempfehlungen bietet sie pharmakotherapeutische Problemlösungen auf der Basis validierter und klinisch relevanter Forschungsergebnisse. Außerdem veranstaltet sie ärztliche Fortbildungsveranstaltungen oder wirkt an solchen mit.
Zu den zentralen Aufgaben der AkdÄ gehört die Erfassung von Arzneimittelrisiken. Nach der Berufsordnung der Ärztinnen und Ärzte müssen ihr unerwünschte Arzneimittelwirkungen (Nebenwirkungen) mitgeteilt werden. Mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unterhält sie den Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit und eine Datenbank zur Spontanerfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen. Die AkdÄ ist nach Arzneimittelgesetz (§ 62 AMG) Stufenplanbeteiligte.
Quelle und Kontaktadresse:
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
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