Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

5-Punkte-Programm der BDA für mehr Beschäftigung

(Berlin) - "Wir müssen endlich die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir die hohe Zahl der gering- und nicht-qualifizierten Arbeitslosen in Arbeit bringen können. Die derzeitige öffentliche Diskussion läuft zum Teil in die falsche Richtung. Weder neue, teure Subventionstatbestände für Sozialbeiträge noch ein halbherziges Herumdoktorn an Symptomen wird zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Nur mit neuen Arbeitsmarktstrukturen können wir das große, brach liegende Beschäftigungspotenzial im Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen erschließen und Schwarzarbeit in legale Arbeit umwandeln", erklärte BDA-Präsident Dr. Dieter Hundt am 9. Januar in Berlin. Ein schlüssiges Gesamtkonzept, das erfolgreich den Niedriglohnbereich erschließt, muss sich im Wesentlichen an fünf Kriterien orientieren:

1. Sozialbeiträge bei kleinen Beschäftigungsverhältnissen senken: Wer weniger verdient als das steuerlich anerkannte Existenzminimum (ca. 600 €), sollte nur noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Erst darüber hinaus sollte die volle Sozialversicherungspflicht einsetzen. Das schafft neue Einstiegschancen in den Arbeitsmarkt, sorgt für mehr Beschäftigungsdynamik und mindert den bürokratischen Aufwand für die Arbeitgeber. Als erster Schritt könnte im Rahmen der heutigen Regelung die Grenze für geringfügige Beschäftigung von 325 € auf 600 € angehoben werden.

2. Kombilohn schaffen: Sozialhilfebeziehern, die eine Arbeit aufnehmen, sollte ein wesentlicher Teil ihres Lohnes belassen und nicht im derzeitigen Umfang auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Die BDA schlägt vor, bei erwerbstätigen Sozialhilfeempfängern 100 € und ein Viertel des Nettolohns von der Anrechnung auf die Sozialhilfe auszunehmen. Sozialhilfeempfänger, die eine gering bezahlte Arbeit annehmen, stellen sich damit deutlich besser, als diejenigen, die nur von der Sozial- bzw. Arbeitslosenhilfe leben. Damit auch Arbeitslosenhilfebezieher von diesem Kombilohn profitieren können, müssen Sozial- und Arbeitslosenhilfe baldmöglichst zusammengefasst werden.

3. Arbeitslose stärker fordern: Erwerbsfähige Arbeitslose sollten nur noch dann Sozialleistungen erhalten, wenn sie Anstrengungen um eine Beschäftigung nachweisen können. Andernfalls sollte ihnen ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe bzw. Sozialhilfe gekürzt oder gestrichen werden. Eine solche Nachweispflicht gibt den Arbeitsämtern und Sozialämtern die Möglichkeit, unkooperatives Verhalten zu sanktionieren.

4. Familienförderung beschäftigungsfreundlich gestalten: Kindergeld (für die ersten drei Kinder je 154 €) und Sozialhilferegelsatz für Kinder (rd. 185 € für ein zehnjähriges Kind) müssen angepasst werden. Solange die Sozialhilfe für ein Kind höher liegt als das Kindergeld, sind Kinder faktisch ein Sozialhilferisiko. Ein höheres Kindergeld sorgt bei Eltern mit Kindern für den notwendigen Lohnabstand zur Sozialhilfe und damit dafür, dass sich für sie die Aufnahme einer – auch gering bezahlten – Arbeit lohnt.

5. Arbeitsrechtliche Hemmnisse beseitigen: Die seit letztem Jahr geltende gesetzliche Einschränkung für befristete Arbeitsverhältnisse und die überzogenenen Regulierungen der Zeitarbeit müssen aufgehoben werden. Befristete Arbeitsverhältnisse und Zeitarbeit bieten gerade für geringqualifizierte Arbeitslose eine gute Chance zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.

Mit einem solchen 5-Punkte-Programm können hunderttausende Arbeitsverhältnisse geschaffen werden und darüber hinaus in beträchtlichem Umfang Schwarzarbeit in legale Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden, sagte Hundt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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