41. Deutscher Steuerberatertag in Bonn
(Bonn/Berlin) - Unter dem Motto "Erfolg Gemeinsam Steuern" eröffnete der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV), StB/WP Harald Elster den 41. Deutschen Steuerberatertag in Bonn. Vor 1.498 Teilnehmern aus Berufsstand, Politik, Richterschaft, Finanzverwaltung und Wissenschaft zeigte Elster in seiner Eröffnungsansprache die Herausforderungen des aktuellen Kanzleialltags auf. Schnörkellos mahnte er den Gesetzgeber, seinen weiten gesetzgeberischen Spielraum zu nutzen, um praktikable und administrierbare Regelungen, statt immer neue bürokratische Hürden zu schaffen.
Den Blick auf die voranschreitende Digitalisierung gerichtet, sieht Elster besonders in der Kommunikation mit den Finanzbehörden "noch zu viele analoge Stolpersteine im Weg liegen". Trotz des Wechsels von der Belegvorlagepflicht zur jetzt geltenden Belegvorhaltepflicht fordern die Behörden vielfach nachträglich Unterlagen an, bescheiden abweichend und lassen Sonderausgaben und Werbungskosten mangels Belegen außen vor. Die Möglichkeit, Belege elektronisch an die Finanzbehörden zu senden, lässt weiter auf sich warten.
"Solange die von allen Beteiligten herbeigesehnte medienbruchfreie Kommunikation nicht funktioniert, erwarte ich von der Finanzverwaltung Unterstützung", verlangte Elster. "Wir fordern eine bundesweite Regelung dazu, welche Unterlagen für ein möglichst reibungsloses Veranlagungsverfahren eingereicht werden sollten. Eine solche Richtschnur würde sowohl unseren Alltag, als auch den in den Finanzämtern enorm erleichtern!"
In diesem Kontext ging Elster auch auf eine weitere Neuerung im Zuge der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ein, das sog. "qualifizierte Freitextfeld". Im vollautomatischen Veranlagungsverfahren sind Steuerpflichtige auf ein solches Feld angewiesen. Andernfalls könnten sie ihren Offenbarungspflichten nicht nachkommen und würden ein hohes steuerstrafrechtliches Risiko tragen, betonte Elster.
Unsicherheiten birgt zudem die Datenschutzgrundverordnung. Im Fokus der Diskussionen: die sog. Auftragsverarbeitung. Steuerberater haben ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft auszuüben. Sie können damit unmöglich Auftragsverarbeiter sein, so der DStV-Präsident.
Auch das steuerpolitische Rad dreht sich weiter. Mit der Reform der Grundsteuer und der Anzeigepflicht für Steuergestaltungen rollen zwei echte Brocken auf die Steuerberaterschaft zu. Elster stellt klar: "Wer noch immer glaubt, insbesondere letzteres Thema betreffe seine Kanzlei noch nicht, der täuscht sich." Er rät, in grenzüberschreitenden Fällen besser gestern als heute die Datensammlung zu starten.
Ein besonders "dickes Ei" brütet überdies die EU-Kommission aus. Mit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland stellt sie die Vorbehaltsaufgaben des steuerberatenden Berufs grundsätzlich in Frage. Ein weiteres großes Thema, das die Beraterschaft in den kommenden Monaten beschäftigen wird.
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