40 Jahre Sozialhilfe: Kostenexplosion muss gestoppt werden
(Berlin) - Das Bundessozialhilfegesetz hat sich in den 40 Jahren seines Bestehens immer mehr von einem individuellen Hilfesystem zu einer breiten Absicherung gesamtgesellschaftlicher Problemlagen entwickelt. Betrugen die Ausgaben der Kommunen für Sozialhilfeleistungen 1963 noch knapp 2 Milliarden DM, sind es heute 25 Milliarden Euro. Durch das Versagen der vorrangigen Sicherungssysteme müssen immer mehr Ansprüche durch die kommunal finanzierte Sozialhilfe geschlossen werden, sagte am 18. November das Geschäftsführende Präsidialmitglied Dr. Gerd Landsberg anlässlich des in Berlin gegebenen Überblicks des Statistischen Bundesamtes zu 40 Jahren Sozialhilfe in Deutschland.
Das Bundessozialhilfegesetz wurde geschaffen, um die Funktion eines Ausfallbürgen wahrzunehmen, der immer dann eingreifen soll, wenn kein anderer Träger von Sozialleistungen dazu verpflichtet ist und gleichwohl ein Hilfebedarf im Einzelfall besteht. Durch die Sozialhilfe sollte lediglich Lücken geschlossen werden, die die vorrangigen Sicherungssysteme lassen.
Allein in den letzten 10 Jahren sind die kommunalen Sozialausgaben um über 30 Prozent gestiegen. So wurden im Jahr 2002 für die Hilfe zum Lebensunterhalt 8,8 Milliarden Euro ausgegeben, die Eingliederungshilfe für Behinderte stieg im gleichen Jahr auf 9,1 Milliarden Euro. Gerade die Kosten der Eingliederungshilfe werden in den kommenden Jahren dramatisch anwachsen. Die Sozialhilfeausgaben übersteigen die Einnahmen der Gewerbesteuer. Insgesamt wurden im Jahr 2002 in Deutschland knapp 25 Milliarden Euro für Gesamtleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ausgegeben.
Hinzu kommen die ständigen Neuregelungen. Zum BSHG gab es bislang gut 70 Änderungsgesetze. Die Durchführung ist damit immer bürokratischer und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter undurchschaubarer geworden.
Für den Deutschen Städte- und Gemeindebund ist es unabdingbar, die Kommunen von den gesamtgesellschaftlich und gesamtstaatlich zu verantwortenden Aufgaben im Bundessozialhilfegesetz zu entlasten und das Gesetz selbst zu entbürokratisieren. Von daher fordert der DStGB eine grundlegende Reform mit folgenden Inhalten:
- ein Leistungsgesetz des Bundes für die Beratung, Betreuung und Versorgung Behinderter;
- die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in einem eigenständigen bundesfinanzierten Leistungsgesetz;
- eine Verbesserung des Familienleistungsausgleichs unter Verzicht auf die Kindergeldverrechnung mit der Lohn- und Einkommenssteuer;
- eine Endbürokratisierung des BSHG, z. B. eine weitgehende Pauschalierung der Sozialhilfeleistungen auch unter Ausschluss der Möglichkeit, sich auf die Einhaltung des Bedarfsdeckungsprinzips berufen zu können.
Weitere Informationen siehe auch DStGB-Dokumentation Nr. 32 Neustart in der Sozialpolitik unter www.dstgb.de .
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
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