Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

39. Deutscher Verkehrsgerichtstag

(München) - Sollen Straftäter künftig ihren Führerschein abgeben, oder statt wie bisher eine Geld- oder Haftstrafe bekommen? Wird das Jahrhundertwerk der Justizreform Verkehrsopfer im Schadenersatzprozess benachteiligen? Wie kann man Kinder im Straßenverkehr besser schützen und welche Möglichkeiten hat der Rechtsstaat Raser an die Kandare zu legen?. Nach Ansicht des ADAC sind dies die beherrschenden Themen des diesjährigen 39. Verkehrsgerichtstags in Goslar. Knapp 1500 Verkehrs- und Rechtsexperten werden vom 24. bis 26. Januar in acht Arbeitskreisen Resolutionen erarbeiten, die dem Gesetzgeber und der Rechtsprechung Anhaltspunkte für künftige Entscheidungen liefern.

Der ADAC ist in allen wichtigen Arbeitskreisen aktiv mit seinen Juristen vertreten. Sein besonderes Augenmerk gilt dem Arbeitskreis „Verkehrssicherheit für Kinder“. Auch wenn die Zahl der Kinder, die bei Straßenverkehrsunfällen zu Schaden kommen nach wie vor rückläufig ist, müssen alle Beteiligten mithelfen, diesen positiven Trend weiter zu unterstützen.

Sehr kontrovers wird in der Öffentlichkeit das Thema „Fahrverbot bei allgemeiner Kriminalität“ diskutiert. Der ADAC hat hier den Plänen einiger Bundesländer eine deutliche Absage erteilt. Eine Strafe, die nur Führerscheininhaber trifft, führt zwangsläufig zu einer Zweiklassen-Justiz. Abgesehen davon würde sich ein Fahrverbot für die Täter sehr unterschiedlich auswirken. Was für den einen kaum eine Strafe darstellt, weil er ohnehin selten fährt, kann für den anderen Existenz gefährdend sein. Dies widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

Überhöhte Geschwindigkeit ist in Deutschland nach wie vor eine der häufigsten Unfallursachen. Nach Ansicht des ADAC kann man Temposünder am besten dadurch in den Griff bekommen, dass man das bestehende gesetzliche Instrumentarium optimal ausnutzt. Den in diesem Zusammenhang diskutierten Einbau von Geschwindigkeitsbegrenzern in bestimmte Kraftfahrzeugklassen lehnt der ADAC ebenso ab, wie die automatisch gesteuerte Zwangsbremsung für Temposünder. Der Autofahrer darf durch die Technik nicht entmündigt werden.

Weil die Verkehrsdichte in den Städten immer mehr zunimmt, stehen auch aktuelle Rechtsfragen des Stadtverkehrs auf dem Goslar-Programm. Unter anderem kritisiert der ADAC die Neuregelung der Tempo-30-Zonen. Künftig muss dem Autofahrer nicht mehr deutlich signalisiert werden, dass er sich in einer solchen Zone befindet. Vor allem für Ortsunkundige steigt damit das Risiko zum „Temposünder aus Versehen“ zu werden.

Mit Sorge betrachtet der ADAC die Auswirkungen der geplanten Justizreform auf den Verkehrshaftpflichtprozess, weshalb er dieses Gesetzgebungswerk bereits mehrfach abgelehnt hat. Insbesondere befürchtet er eine Beschneidung von Rechten geschädigter Verkehrsteilnehmer. Weite Kreise der Anwalt- und Richterschaft teilen die ablehnende Haltung gegenüber der Reform. Die Zahl der Klagen ist rückläufig, die Verfahrenszeiten sind im europäischen Vergleich relativ kurz. Damit zählt der deutsche Zivilprozess bereits heute zu den effektivsten. Eine Reform im geplanten Umfang ist deshalb derzeit nicht erforderlich.

Last but not least stehen die Rechte der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Kauf von neuen und gebrauchten Produkten in Goslar auf der Tagesordnung. Hier geht es um eine EU-Richtlinie, die bis zum 1. Januar 2002 in nationales Recht umgesetzt werden muss und um die damit verbundenen Probleme.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Am Westpark 8 81373 München Telefon: 089/76760 Telefax: 089/76762500

NEWS TEILEN: