Pressemitteilung |

30 Jahre gesetzliche Schüler-Unfallversicherung

(München) – Vor 30 Jahren – am 1. April 1971 – ist das „Gesetz über die Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten“ in Kraft getreten - ein gewaltiger sozialer Fortschritt. Rund 18 Millionen Kinder in Tagesstätten, Schüler und Studierende genießen damit den gleichen sozialen Schutz wie Arbeiter. Nach dem Grundsatz der gesetzlichen Unfallversicherung sorgen Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen für eine optimale Heilbehandlung und kümmern sich um die schulische, berufliche und soziale Rehabilitation. Auch die rechtliche Stellung der Lehrkräfte bei Schulunfällen wurde durch die Haftungsfreistellung entscheidend verbessert. Die Eltern oder die Versicherten müssen für den Versicherungsschutz keine Beiträge zahlen. Länder und Gemeinden tragen die Kosten der Schüler-Unfallversicherung - 1999 mit rund 760 Millionen Mark.

Ihren Anfang hat die Schüler-Unfallversicherung mit einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1967 genommen; damals hatte eine Schülerin einen schweren Turnunfall erlitten. Eine Entschädigungsleistung konnte wegen der damaligen Rechtslage nicht gewährt werden. In seiner Urteilsbegründung gab der Bundesgerichtshof mit folgender Erläuterung jedoch den Anstoß zur Einführung der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung:

„Freilich steht es einem sozialen Rechtsstaat an, einem Schulkind, das ihm mit der Einschulung anvertraut wird, in geeigneter Weise Fürsorge zuteil werden zu lassen, und Vorsorge dafür zu treffen, dass einem Kinde, das bei schweren Körperschäden, die es als Folge einer schulischen Maßnahme erleidet, eine angemessene öffentlich rechtliche Entschädigung gewährt wird, auf die der Verletzte einen Anspruch hat.“

Seit 1971 sind die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zuständig für die Schüler-Unfallversicherung. Versichert sind der Besuch einer Tagesstätte, der Schule oder Hochschule, die Pausen und jeweiligen Wege; aber auch Schulveranstaltungen, Klassenfahrten und Besichtigungen.

Für die Gemeinde, angestellte Lehrerinnen und Lehrer sowie die Versicherten selbst ist damit grundsätzlich die Ablösung der zivilrechtlichen Haftung bei fahrlässigem Handeln verbunden.

Jährlich ereignen rund 1,6 Millionen Unfälle in der Schüler-Unfallversicherung. Die Unfallschwerpunkte liegen nach wie vor in den allgemein bildenden Schulen und zwar zu knapp 50 Prozent im Schulsport, zu rund 30 Prozent in der Pause und zu je rund 10 Prozent in sonstigem Unterricht und auf dem Schulweg.

Die unfallträchtigsten Sportarten sind Ballspiele, Geräteturnen und Leichtathletik. Im Straßenverkehr sind Fahrradunfälle am häufigsten, gefolgt von PKW-Unfällen. Über 30 Prozent der schweren Unfälle mit Rentenfolge ereignen sich auf dem Schulweg.

Wenn die Schüler-Unfallversicherung auch das menschliche Leid nicht verhindern kann, so nimmt sie den Eltern doch die finanzielle Sorge: Die Leistungen der Schüler-Unfallversicherung reichen von einer umfassenden Heilbehandlung über eine intensive Berufshilfe bis hin zur lebenslangen Rente.

Neben der Rehabilitation und Entschädigung ist die wichtigste Aufgabe der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand die Sicherheitserziehung und Unfallverhütung. Richtlinien für Bau und Ausrüstungen von Kindergärten und Schulen, Merkblätter und Schriften zur Unfallverhütung leisten einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Umgebung in Kindergarten, Schule und Hochschule. Schulungen, Modellseminare, Filme und Unterrichtshilfen sollen die Sicherheitserziehung in Kindergarten und Schule fördern und verbessern.
Die für die Schüler-Unfallversicherung zuständigen Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand – das sind die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen (Länder) – richten im Jubiläumsjahr zahlreiche Veranstaltungen, Aktionen und Projekte aus, um über ihre gesetzlichen Aufgaben und Leistungen zu informieren, aber auch, um einen weiteren Beitrag für Sicherheit und Gesundheit vom Kindergarten bis zur Hochschule zu leisten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Unfallkassen e.V. Fockensteinstr. 1 81539 München Telefon: 089/622720 Telefax: 089/62272111

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