Pressemitteilung | Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (IHK)

2G und 3 G Plus

(Bayreuth) - Alternative zu 3G: 2G und 3G Plus
Die freiwillig angewendeten 2G / 3G plus-Regelungen sind in allen Bereichen möglich, in denen bisher 3G gilt. Also etwa bei Sportstätten, Theatern, Opern, Kinos, Museen, Tagungen, Kongressen, Bibliotheken, Musikschulen usw. Es ist die Entscheidung jedes Veranstalters und Betreibers, welche Regel angewendet wird.

Was versteckt sich hinter dem freiwilligen 2G?
Betriebe und Veranstalter lassen ausschließlich vollständig Geimpfte und Genese zu.

Was versteckt sich hinter dem freiwilligen 3G Plus?
Betriebe und Veranstalter lassen ausschließlich vollständig Geimpfte und Genese zu sowie Getestete mit PCR-Test.

Was ist anders bei 2G bzw. 3G Plus als bei 3G?
Wo 2G / 3G plus gilt, sind die Maskenpflicht und das Gebot des Mindestabstands aufgehoben. Etwaige Personenobergrenzen entfallen. Die Alkoholverbote bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen werden aufgehoben.

Unter welchen Voraussetzungen können 2G bzw. 3G Plus von den o.g. Veranstaltern und Betrieben eingeführt werden?
Voraussetzung ist ein strenges Zugangsregime, also entsprechende Zugangshindernisse, Kontrollen mit einer Identitätsfeststellung usw. - Hinweis: Welche weiteren Voraussetzungen es gibt, werden in der überarbeiteten 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kommuniziert.

Was passiert bei Missbrauch?
Missbrauch ist nicht nur bußgeldbewehrt, sondern gefährdet auch die allgemeine gewerberechtliche Zuverlässigkeit dessen, der nicht kontrolliert.

Tanz & Musik sowie Theken

Gastronomie
In der Gastronomie werden Tanz und Musik unter den für Diskotheken geltenden Bedingungen von "3G plus" zugelassen. Getestete können daher nur mit PCR-Test teilnehmen.

Schankwirtschaften
In Schankwirtschaften dürfen nun auch wieder Getränke an der Theke bzw. am Tresen abgegeben bzw. getrunken werden.

Corona-Sonderfonds für Messen und Ausstellungen
Der Ministerrat hat die Umsetzung eines Ausfallfonds des Bundes für Messen und Veranstaltungen in Bayern auf den Weg gebracht. Auf bayerische Initiative hat der Bund einen entsprechenden Ausfallfonds aufgelegt.

Der Fonds entschädigt Ausfälle, die aus Corona-bedingten behördlichen Verboten gewerblicher Messen und Ausstellungen entstehen. Voraussetzung ist die Absage der gesamten Veranstaltung im Zeitraum 22. Oktober 2021 bis 30. September 2022 infolge eines Corona-bedingten behördlichen Verbots. Die abzusichernden Veranstaltungen müssen vorab elektronisch registriert werden. Die Registrierung soll noch im Oktober möglich sein.

Sobald Details vorliegen, informieren wir Sie selbstverständlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (IHK) Pressestelle Bahnhofstr. 23-27, 95444 Bayreuth Telefon: (0921) 886-0, Fax: (0921) 886-9299

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