Pressemitteilung | Bundesnotarkammer

26. Deutscher Notartag in Dresden

(Köln) - „100 Jahre Deutscher Notartag“ - das hätte das Motto des 26. Deutschen Notartages in Dresden sein können: 100 Jahre sind seit dem ersten Deutschen Notartag vergangen, der 1902 in Berlin stattfand. Statt eines Rückblickes in die Vergangenheit beschäftigen sich die Notare jedoch auf ihrem Notartag, der vom 19. bis 22. Juni 2002 von der Bundesnotarkammer veranstaltet wird (www.notartag.de), mit den Herausforderungen der Zukunft.

„Europa, Verbraucherschutz und elektronischer Rechtsverkehr sind die Schwerpunktthemen unseres Notartages “, sagt Dr. Tilman Götte, Präsident der Bundesnotarkammer. Erfreut zeigt sich der Präsident der Bundesnotarkammer auch über die Resonanz, die der Notartag bei den Vertretern aus der Politik, der Justiz und Justizverwaltung bereits im Vorfeld erfährt. Götte: „Abgeordnete des Bundestages wie auch des europäischen Parlamentes, aber auch zahlreiche Richter- und Anwaltskollegen haben ihr Kommen zu unserem Notartag zugesagt. Die Bundesministerin der Justiz, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, der Justizminister des Freistaats Sachsen, Dr. Thomas de Maiziére, sowie der Justizminister des Freistaates Thüringen und derzeitige Vorsitzende der Justizministerkonferenz der Länder, Dr. Andreas Birkmann, wollen ein Grußwort sprechen.“

Der Notartag steht unter dem Leitthema „Vorsorge als Prinzip einer sozialen Rechtsordnung in Europa“. Die weiteren Themen des Fachprogramms sind „Verbraucherschutz im Bauträgervertrag: Eigenheimerwerb ohne Risiko“ und „Signatur statt Siegel? – Notarielle Leistungen im elektronischen Rechtsverkehr“. Das Internet spielt auch bei der Vorstellung des in den letzten Jahren von der Bundesnotarkammer aufgebauten Notarnetzes eine Rolle.

Mit dem Thema „Vorsorge als Prinzip einer sozialen Rechtsordnung in Europa“ wurde bewusst ein Leitthema gewählt, welches Europa und den Schutz des Verbrauchers in den Mittelpunkt stellt. Die Gesetzgebungskompetenzen verlagern sich immer mehr von Berlin nach Brüssel. Der europäische Gesetzgeber ist aber zunehmend von angelsächsischen Rechtsvorstellungen geprägt, die Streitentscheidung vor Streitvermeidung stellen. Demgegenüber gilt es, die kontinenteuropäische Idee von der vorsorgenden Rechtspflege, die zu einem wesentlichen Teil durch den Notar als unabhängigem Träger eines öffentliches Amts mitgetragen wird, zu betonen. Dies gilt beispielsweise für die Konzeption von Verbraucherschutz durch Widerrufsrechte, die von dem europäischen Gesetzgeber favorisiert wird. Hier wird dem Mittel einer nachträglichen Lösungsmöglichkeit vom Vertrag der Vorzug vor der vorherigen Aufklärung des Verbrauchers und der sicheren Vertragsgestaltung gegeben. Die verbraucherschützende Wirkung der notariellen Urkunde wird hingegen vom europäischen Gesetzgeber nicht ausreichend wahrgenommen. Der Notartag soll zu einer verstärkten Wahrnehmung, nicht zuletzt durch die sich an den Vortrag anschließende Diskussion mit Angehörigen des europäischen Parlaments, des europäischen Gerichtshofes, des Bundesgerichtshofes und des Notariats, beitragen.

Das Thema „Verbraucherschutz im Bauträgervertrag: Eigenheimerwerb ohne Risiko?“ ist geprägt durch die kontroversen Diskussionen im Bereich des Bauträgervertrages in der letzten Zeit. Die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 22. Dezember 2000, Az. VII ZR 310/99) zu Abschlagszahlungen im Bauträgervertrag und die Tätigkeit des Gesetzgebers im Rahmen der Bauabzugsbesteuerung nach §§ 48 ff EStG haben die Praxis vor Probleme bei der Gestaltung und Durchführung von Bauträgerverträgen gestellt. Hier gilt es - auch in der geplanten Diskussion mit Vertretern des Bundesjustizministeriums, des Bundesgerichtshofes, der Bauträgerbranche und der Verbraucherschutzverbände - Lösungen zu erarbeiten, die auf der einen Seite den Bauträgern die Ausübung ihres Geschäftes weiterhin ermöglichen, auf der anderen Seite die Verbraucher weiterhin angemessen schützen.

Das Referat „Signatur statt Siegel? – Notarielle Leistungen im elektronischen Rechtsverkehr“ beschäftigt sich mit den Perspektiven der Notare im elektronischen Rechtsverkehr. Der elektronische Rechtsverkehr zwischen Notaren und den staatlichen Registern, die zunehmend den elektronischen Zugriff erlauben, wird das zukünftige Tätigkeitsfeld der Notare entscheidend prägen. Daneben stellt sich die Frage nach der Zukunft der elektronischen Signatur. Die Entwicklung zeigt, dass die unbestreitbaren Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs der Bevölkerung bisher nur bedingt vermittelt werden konnten. Hier können die Notare mit ihrer Beratungs- und Amtstätigkeit helfen, die vorhandenen Potentiale des elektronischen Rechtsverkehrs zu aktivieren, ohne dass dabei die Anforderungen an Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation zurückstehen müssen. Ihre Kompetenz im Bereich des Internet und der Kommunikation über das Internet haben die Notare durch den Aufbau einer akkreditierten Zertifizierungsstelle sowie eines eigenen Intranets (VPN) unter Beweis gestellt.

Der Notartag wird mit einem Fachprogramm ausklingen, in welchem weitere berufsrechtliche Fragen aber auch aktuelle Probleme aus der notariellen Praxis diskutiert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesnotarkammer Burgmauer 53 50667 Köln Telefon: 0221/256823 Telefax: 0221/256808

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