Pressemitteilung | Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)

24 Monate für die Ausbildung zur KEP-Fachkraft nicht ausreichend

(Hamburg) - Im Gegensatz zum Postverband BvDP ist der BdKEP der Ansicht, dass eine Ausbildung über 24 Monate für eine KEP-Fachkraft nicht ausreichend ist, weil sie nach wie vor gegenüber einer Ausbildung über 36 Monate eine Schlechterstellung bei Erwerbsunfähigkeit und Weiterbildungsmaßnahmen bedeutet.

Der BvDP beruft sich auf eine Befragung von 19 europäischen Postgesellschaften und Postmonopolisten. Gefragt wurde nach der Ausbildungszeit/Anlernzeit von Zustellern/Postboten. Diese Ausbildung ist auch in Deutschland traditionell nur 24 Monate. Insofern ist die Betitelung der Befragung mit "Internationaler Vergleich der Ausbildung zur Service-Fachkraft KEP" unseriös, da nicht nach der Service-Fachkraft KEP gefragt wurde.

Der neue Beruf Servicefachkraft KEP, den es bisher weder in Deutschland noch in Europa gibt, ist eine deutliche Erweiterung des klassischen Zustellerberufs/Postberufs auf weitergehende operative und dispositive Tätigkeiten. Insofern können beide Berufe - Postbote und Fachkraft KEP - nicht miteinander verglichen werden.

Der BdKEP tritt für eine dreijährige Ausbildungszeit ein, da die sozialrechtliche Benachteilung einer zweijährigen Ausbildungszeit bisher vom Gesetzgeber nicht korrigiert wurde. Hintergrund ist, dass die zwei bestehenden Postberufe Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr (2 Jahre) und Postverkehrskaufmann (3 Jahre) neu geordnet werden sollen zur Servicefachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen und zum Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) Eimsbütteler Chaussee 23 20259 Hamburg Telefon: 040/4303374 Telefax: 040/4301490

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