Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

21.000 frostbedingte Leitungswasserschäden

(Berlin) - Extrem tiefe Temperaturen, wie sie seit Tagen in Deutschland herrschen, verursachen immer wieder erhebliche Schäden durch eingefrorene Wasserleitungen. Den Hausrat- und Wohngebäudeversicherern werden jährlich etwa 21.000 frostbedingte Leitungswasserschäden gemeldet. Diese haben pro Jahr über 50 Millionen Mark an Versicherungsleistungen zur Folge. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in Berlin hin. In Jahren mit strengem Winter können die Schadenaufwendungen eine Größenordnung von 300 Millionen Mark erreichen. Gegen die finanziellen Folgen dieser Schäden besteht in der Regel im Rahmen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung Versicherungsschutz.



Meist genügen schon wenige Handgriffe und Vorsichtsmaßnahmen, um die unangenehmen und kostspieligen Schäden zu verhüten: die Wohnung ausreichend zu beheizen und in unbenutzten Gebäuden, z.B. in Ferien- und Wochenendhäusern, bei Abreise alle wasserführenden Anlagen zu entleeren. Außerdem empfiehlt es sich, Heizungsanlagen regelmäßig auf einwandfreie Funktion hin zu kontrollieren. Besonders frostgefährdete Wasserleitungen, Armaturen und Anlagen sollten mit Stroh und Glaswolle isoliert werden.



Sollten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch Leitungen oder Anlagen einfrieren, so ist in vielen Fällen mit einfachen Mitteln ein gefahrloses Auftauen möglich. Hierzu eigenen sich heißes Wasser, heiße Tücher, Heizmatten, Haartrockner oder Heizlüfter. Um das Platzen der Leitung zu verhindern, sollte vom geöffneten Hahn in Richtung der blockierten Strecke aufgetaut werden. Auf gar keinen Fall Infrarotstrahler oder offenes Feuer (z.B. Kerzen, Löt-, Schweiß- und Gasbrenner) verwenden, da man mit diesen Mitteln nicht nur das Platzen der Leitung, sondern auch einen Brandschaden riskiert.



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Quelle: GDV

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