Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

20 Jahre Bund der Versicherten: Wechsel in der BdV-Geschäftsführung

(Henstedt-Ulzburg) - Die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) ist am 24. März zwanzig Jahre alt geworden. Gleichzeitig findet ein Wechsel in der BdV-Geschäftsführung statt. Der 65jährige Hans Dieter Meyer (Jahrgang 1936), der im Jahre 1982 Initiator der Vereinsgründung war und zwanzig Jahre lang die Geschäfte des BdV führte, gibt seine Funktion ab an seinen bisherigen Stellvertreter, den 31jährigen Volljuristen Frank Braun (Jahrgang 1970), der seit einem Jahr beim BdV beschäftigt ist und vorher bei der Verbraucherzentrale Hamburg in der Versicherungsberatung tätig war.

„In der kurzen Zeit seiner Tätigkeit hat Frank Braun den Vorstand und die Mitarbeiter des BdV davon überzeugt, dass unter seiner Führung die bisherige Linie des BdV konsequent beibehalten wird“, erklärte Meyer. Die Branche solle sich keine Hoffnung machen, „in ruhigere Gewässer“ zu kommen.

„Der BdV wird seine erfolgreiche und von der Branche so ungeliebte Informationsarbeit fortsetzen und durch die Nutzung moderner Kommunikationsmittel wie das Internet noch weiter ausbauen“, erklärte der neue BdV-Geschäftsführer und Meyer-Nachfolger, Frank Braun. Der BdV werde auch weiter und wenn möglich noch intensiver mit Prozessen, Verfassungsbeschwerden und wissenschaftlichen Aktivitäten für eine Reform des Versicherungsrechts und für Transparenz durch klare Vertrags- und Vermögensverhältnisse kämpfen, die die Branche gerne verhindern möchte.

Der als gemeinnützig anerkannte BdV ging im Jahre 1982 bei seiner Gründung und geht auch heute - 20 Jahre später - davon aus, dass fast alle Bundesbürger doppelt bis vierfach zu teure Prämien zahlen und trotzdem nicht ausreichend oder sogar „katastrophal“ falsch versichert sind - vor allem im Bereich der Familien- und Berufsunfähigkeitsvorsorge. Als Ursache für viele Missstände sieht der BdV die totale Intransparenz in unserem Versicherungswesen an, die wiederum ihre Ursache in den ungeregelten Vertrags- und Vermögensverhältnissen hat. Erst im Mai vergangenen Jahres hat der Bundesgerichtshof (BGH) aufgrund von zwei BdV-Klagen mehrere Klauseln in den Bedingungen der deutschen Lebensversicherer wegen Intransparenz für unwirksam erklärt.

Die wissenschaftlich fundierte BdV-Kritik hat dazu geführt, dass die Bundesregierung im Jahre 2001 eine Reform-Kommission eingesetzt hat mit dem Ziel, für mehr Transparenz im Versicherungswesen zu sorgen. „Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn der Gesetzgeber neben der bisher praktizierten Versicherung mit einer ungeteilten Prämie eine neue Form der Versicherung mit aufgeteilter Prämie und klar geregelten Vertrags- und Vermögensverhältnissen zulässt“, sagte Braun. Tranparenz sei nur möglich, wenn Versicherung im Rahmen einer Geschäftsbesorgung betrieben werde. „Das Angebot für eine kapitalbildende Versicherung könnte dann so aussehen: 100 Euro für die Dienstleistung, 100 Euro für den Versicherungsschutz und 800 Euro für die Kapitalbildung“, erklärte Braun.

Bei der „Geschäftsbesorgungsversicherung“ müssten aus den für Versicherungsschutz und für die Kapitalbildung gezahlten Geldern zwei Sondervermögen gebildet werden - ein „Topf mit den Beiträgen für die Versicherungsleistungen“ und ein „Topf mit den Spargeldern“. Die entscheidende Änderung wäre: Das Geld in diesen Töpfen bliebe Versichertengeld. Die Unternehmen könnten die Überschüsse und Kapitalerträge aus diesen „Töpfen“ nicht mehr - wie bisher - zum Ausgleich ihrer unternehmerischen Verluste verwenden oder als ihre „Gewinne“ vereinnahmen. Sie müssten ihre Gewinne über einen Preis für ihre Dienstleistungen erwirtschaften, der erstmals neben den anderen Zahlbeträgen gesondert angegeben werden müsste, wie es die Preisangabenverordnung für alle Anbieter von Waren und Dienstleistungen vorschreibt. Nur so sei Wettbewerb möglich. Versicherte könnten so erst die Angebote vergleichen und vor allen Dingen überprüfen, ob Auszahlungen zu kapitalbildenden Versicherungen richtig berechnet worden sind, was - wie das Bundesaufsichtsamt erst kürzlich bestätigt hat - derzeit nicht möglich ist. Mit der neuen Rechnungslegung, die sich weitgehend mit der von Kapitalanlagegesellschaften decken müsste, würde sich auch das Problem der stillen Reserven erledigen, weil die aus Versichertengeld gebildeten Sondervermögen nach ihren Realwerten bewertet würden und Abschreibungen nicht mehr zulässig wären.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Postfach 11 53 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: 04193/99040 Telefax: 04193/94221

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