14. Deutscher Autorechtstag als Präsenzveranstaltung auf dem Petersberg
(Bonn) - In wenigen Tagen ist es soweit. Der 14. Deutsche Autorechtstag findet am 30. und 31. August 2021 als Präsenzveranstaltung auf dem Petersberg bei Bonn statt. Mit gewohnt anspruchsvollem Programm und hochkarätigen Referenten wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Veranstaltung von höchster Qualität an geschichtsträchtigem Ort vor malerischer Kulisse geboten.
Einen besonderen Schwerpunkt bieten die vielfach als "Schuldrechtsreform II" bezeichneten Gesetzesnovellen, durch die das Verbraucherrecht ab dem 1. Januar 2022 bzw. 28. Mai 2022 in wichtigen Punkten ergänzt und geändert wird. Sie betreffen das Gewährleistungsrecht, digitale Produkte und die Modernisierung des Verbraucherrechts. Die Auswirkungen auf den Neu- und Gebrauchtwagenhandel insbesondere bei Sachmängelhaftung, Beweislastumkehr und Aktualisierung der digitalen Fahrzeugelemente sind enorm und erfordern besonders in den Bereichen Werbung und Kaufvertrag grundlegende Änderungen. Um den Erfordernissen an eine gründliche und kritische Betrachtung gerecht zu werden, wurde die Agenda des diesjährigen Autorechtstages entsprechend angepasst. Über die Reformen und ihre Auswirkungen auf den Kfz-Bereich werden am Montag ab 15:30 Uhr Matthias Giebler, Justiziar des BVfK, Dr. Kurt Reinking, Rechtsanwalt, und Prof. Dr. Ansgar Staudinger berichten. Anschließend werden sich sechs Teilnehmer in einer Podiumsdiskussion der Suche nach Antworten auf viele der noch offenen Fragen widmen. Es verspricht spannend zu werden.
Zu den etablierten Programmpunkten gehört auch das 3-stündige Update zum Schadens-, Versicherungs- und Verkehrsstrafrecht am Vormittag des ersten Veranstaltungstages. Das anschließende Praxisseminar wird wie üblich durch Hinweise auf aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen und anstehende Gesetzesvorhaben durch den Leiter des Autorechtstages Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld, eingeleitet. Es folgt ein bunter Strauß von Beiträgen zu aktuellen Rechtsfragen der Pkw-EnVKV von Ulrich Dilchert, Geschäftsführer des ZDK, der Parkraumbewirtschaftung von Klaus Heimgärtner, Rechtsabteilung des ADAC, und der DSGVO.
Am Vormittag des zweiten Veranstaltungstages steht traditionell die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Verkehrs-, Autokauf- und Leasingrecht auf der Agenda. Die Referenten werden ihr Augenmerk besonders auf die Dieselurteile des VI. Zivilsenats, die Autokauf-Entscheidungen des VIII. Zivilsenats, darunter das wegweisende Urteil zu § 476 II 2 BGB n.F., und die Entscheidungen des XI. Zivilsenats zum Widerrufsrecht richten.
Die Tatsache, dass der BGH den Widerstand gegen die Entscheidung des EuGHs vom 26.3.2020 Az. C-66/19 in den beiden Urteilen vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19 und XI ZR 525/19 überraschend aufgegeben hat und den Kaskadenverweis nach § 492 I 2 BGB i. V. m. Art 247 §§ 6-13 EGBGB nunmehr bei allgemeinen Verbraucherdarlehensverträgen als irreführend einstuft, hat weitreichende Auswirkungen auf noch bestehende Kfz-Finanzierungs- und Leasingverträge. Damit wird sich der 14. Autorechtstag unter Berücksichtigung der vom BGH erteilten Hinweise zu den Rechtsfolgen im Rahmen seines Beitrags zur Entwicklung des Widerrufsrechts ebenfalls eingehend befassen.
Schließlich hat der EuGH durch sein aufsehenerregendes Thermofenster-Urteil vom 17.12.2020 Az.C-693/18 der Dieselproblematik neuen Anschub verschafft. Welche rechtlichen Folgen sich aus dem Urteil für die Autobranche ergeben, wird Alexander Sievers, Juristische Zentrale des ADAC, in seinem Referat zur Dieselkrise darlegen. Abgerundet wird der Dienstag durch einen Beitrag zur Europäischen Verbandsklage und eine Übersicht zur Rechtsprechung der Instanzgerichte sowie internationale Fallgestaltungen zum Kaufrecht unter anderem von Prof. Dr. Ansgar Staudinger.
Quelle und Kontaktadresse:
(BVfK) Bundesverband freier Kfz-Händler e.V.
Ansgar Klein, geschäftsführender Vorstand
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