12 Thesen zur Zukunft der kommunalen Abfallwirtschaft
(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat in seiner heute im Rahmen der ENTSORGA in Köln stattgefundenen Umweltausschusssitzung 12 Thesen zur Zukunft der kommunalen Abfallwirtschaft beschlossen. In diesen Thesen stellt der DStGB heraus, dass die kommunale Verantwortung im Bereich der Wasser-, Abwasser- und auch der Abfallwirtschaft Deutschland zu einem Land mit einer der höchsten Umweltqualitäten und einem hohen Verbraucherschutz bei gleichzeitig sozialverträglichen Gebühren für die Bürger gemacht hat. Die Kommunen sehen daher auch künftig ihre Verantwortung darin, die Abfallentsorgung im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger verantwortlich zu gewährleisten.
Wir sehen mit Sorge, dass der Druck zur Liberalisierung und Privatisierung kommunaler Aufgaben im Bereich der Abfallentsorgung sowohl seitens der Europäischen Union als auch des Bundeskartellamtes und der Monopolkommission zunimmt, erklärte der Vorsitzende des Umweltausschusses, Bürgermeister Lothar Heinicke, (Ebersbach/Sachsen). Wenn die Kommune aus ihrer Verantwortung im Bereich der Abfallentsorgung für den Hausmüllbereich sowie für die sog. Beseitigungsabfälle im gewerblichen und industriellen Bereich herausgedrängt werden und stattdessen zukünftig nur noch eine private Verantwortung in der Abfallentsorgung gegeben sein soll wird dies nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zu einem noch größeren Scheinwettbewerb in der Entsorgungswirtschaft führen. Folge wäre, dass nach der Aufteilung des umsatzstarken Entsorgungsmarktes unter ein paar Großkonzernen schlechtere Leistungen und öko-logische Fehlentwicklungen zu Lasten von Bürger und Umwelt zu erwarten sind. Im Ergebnis würde daher nicht mehr, sondern weniger Wettbewerb als bisher im Entsorgungsbereich stattfinden.
Wir fordern, dass die Kommunen eigenverantwortlich darüber entscheiden ob sie die Hausmüllentsorgung für ihre Bürger durch ihr eigenes Unternehmen oder aber durch eine Ausschreibung an einen privaten Dritten vergeben, erklärte der Umweltdezernent des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Norbert Portz. Eine von der Monopolkommission geforderte Liberalisierung im Bereich der Haushaltsabfälle, wonach jeder Grundstückseigentümer ähnlich wie im Strombereich individuell einen Vertrag mit seinem ausgewählten Entsorger abschließen kann, lehnt der DStGB nachdrücklich ab. Folge einer derartigen Individualisierung des Vertragsschlusses wäre eine nochmalige Zunahme von wilden Ablagerungen auf unseren Straßen und in unseren Landschaften, für deren Beseitigung die Städte und Gemeinden und damit letztlich die Bürger die Kosten tragen müssten, erklärte Portz.
Daher fordert der DStGB in seinen Thesen, dass der Stellenwert der kommunalen Abfallwirtschaft, die in der Vergangenheit die Gewähr für eine hohe Entsorgungssicherheit der Bürger und gleichzeitig hohem Umweltschutz war, sowohl in der europäischen als auch in der nationalen Gesetzgebung zukünftig verstärkt zum Tragen kommt. Hierzu gehört, dass das Recht der Mitgliedstaaten nach einer eigenverantwortlichen Entscheidung über die Strukturen und Organisationsformen der nationalen Abfallwirtschaft auch von der europäischen Ebene respektiert wird. Der DStGB fordert in seinen Thesen weiter, dass die in Deutschland insbesondere durch erhebliche Investitionen der Kommunen in die Abfallentsorgungsanlagen geschaffenen hohen ökologischen Standards nicht durch eine EU-Harmonisierung nach unten hin ausgehöhlt werden und das Prinzip der Produkt- und Herstellerverantwortung i. S. einer umfassenden Kreislaufwirtschaft konsequent umgesetzt wird.
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