Pressemitteilung | BÄK Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.

119. Deutscher Ärztetag - Ärzteschaft lehnt rein ökonomisch ausgerichtete Bonusklauseln in Chefarztverträgen strikt ab

(Berlin/Hamburg) - Der 119. Deutsche Ärztetag hat die Krankenhausträger dazu aufgefordert, gemäß den Anfang des Jahres in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen in § 135c des Sozialgesetzbuch V von vorrangig an ökonomischen Kriterien orientierten Bonuszahlungen für leitende Krankenhausärzte abzusehen. Anderenfalls wäre der Gesetzgeber erneut aufgerufen, derartigen Entwicklungen auch rechtlich Einhalt zu gebieten. "Ökonomisierung ist dann abzulehnen, wenn betriebswirtschaftliche Parameter individuelle und institutionelle Ziele ärztlichen Handels definieren, ohne dass es eine am Patientenwohl orientierte medizinische Begründung gibt", heißt es in einer einstimmig gefassten Entschließung des Ärztetages.

Zum Hintergrund: Deutsche Ärztetage hatten in der Vergangenheit wiederholt vor erfolgsabhängigen Bonuszahlungen gewarnt, weil diese leitende Ärztinnen und Ärzte unter Druck setzen könnten, Leistungseinschränkungen oder -ausweitungen zu erwägen.

Auf Initiative der Bundesärztekammer und des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands hat der Gesetzgeber Anfang 2016 im Sozialgesetzbuch V festgeschrieben, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft in ihren Beratungs- und Formulierungshilfen für Chefarztverträge im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer Empfehlungen zu dieser Thematik abgeben soll. Die Empfehlungen sollen sicherstellen, dass Zielvereinbarungen ausgeschlossen sind, die auf finanzielle Anreize insbesondere für einzelne Leistungen, Leistungsmengen, Leistungskomplexe oder Messgrößen hierfür abstellen.

Zuvor hatten Überprüfungen und Bewertungen von Zielvereinbarungen durch eine von der Bundesärztekammer und dem Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands gegründete gemeinsame Koordinierungsstelle gezeigt, dass Handlungsbedarf besteht. So hatten viele Krankenhausträger Arbeitsverträge mit Ärzten abgeschlossen, welche den vorherigen gesetzlichen Bestimmungen und den entsprechenden Selbstverwaltungsempfehlungen nicht gerecht werdende Anreize setzten. Krankenhausträger stellten hierbei immer weniger auf die Erbringung einzelner Leistungen ab. Vielmehr orientierten sie sich zunehmend an Leistungsmengen, Leistungskomplexen oder Messgrößen, die der Intention des Gesetzgebers widersprachen und damit letztlich das Gesetzesziel unterliefen.

Die Ärzteschaft kündigte an, die Arbeit zur Bewertung von Zielvereinbarungen im Rahmen ihrer Koordinierungsstelle fortzusetzen. Zusammen mit dem Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands unterstützt die Bundesärztekammer Ärzte und Klinikverwaltungen dabei, nur rechtskonforme Zielvereinbarungen abzuschließen.

Das Referat von Prof. Dr. Hans Fred Weiser, Präsident des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands, zu diesem Tagesordnungspunkt kann im Internet unter www.bundesaerztekammer.de/aerztetag/119-deutscher-aerztetag-2016/referate/ abgerufen werden.

Der 119. Deutsche Ärztetag tagt vom 24. bis 27. Mai 2016 in Hamburg. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesaerztekammer.de/aerztetag/119-deutscher-aerztetag-2016. Folgen Sie der Bundesärztekammer unter #daet16 auch auf Twitter und halten Sie sich über die Diskussionen des Ärztetages auf dem Laufenden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V. Pressestelle Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin Telefon: (030) 4004560, Fax: (030) 400456-388

NEWS TEILEN: