118. Deutscher Ärztetag / Zuständigkeit der Ärztekammer für ärztliche Weiterbildung erhalten
(Frankfurt am Main) - Der 118. Deutsche Ärztetag hat einstimmig den Erhalt der originären Zuständigkeit der Ärztekammern für die fachliche Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten gefordert. Diese Zuständigkeit dürfe nicht durch andere Strukturen, die nicht unter der Leitung der Ärztekammern stehen, ersetzt werden. Der Ärztetag lehnt die Bildung von Kompetenzzentren im Rahmen der Weiterbildung außerhalb des Ärztekammerbereichs ab.
Hintergrund ist der aktuell vorliegende Entwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG), der die Regelungskompetenz der Ärztekammern nicht ausreichend beachtet. So wird der Bundesärztekammer und den Ärztekammern zur Regelung der Verfahrensweise zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin auf Bundes- und Landesebene nur ein Informations-, aber kein Einverständnis- bzw. Zustimmungsrecht eingeräumt.
"Auch wenn im GKV-VSG vorrangig finanzielle Aspekte bei der Förderung der Weiterbildung geregelt werden, sind bei der Umsetzung der finanziellen Förderung qualitative Aspekte der Weiterbildung (z. B. Verbundweiterbildung) zu berücksichtigen", heißt es in der Entschließung des Ärzteparlamentes. Die Regelungskompetenz der Ärztekammern dürfe nicht über eine Verknüpfung mit Förderung und Finanzierung untergraben werden, stellte der Ärztetag klar.
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