Pressemitteilung | BÄK Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.

117. Deutscher Ärztetag beendet - Zusammenfassung

(Berlin/Düsseldorf) - Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 fordert Bund und Länder sowie die Selbstverwaltung auf, für die Notfallversorgung geeignete finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen zu schaffen. Es sei eine enge Vernetzung der Notfallversorgungsstrukturen über alle Sektoren hinweg erforderlich. Speziell bei rückläufigen ambulanten und stationären medizinischen Einrichtungen in der Fläche müsse auch weiterhin eine zeitgerechte Erreichbarkeit sichergestellt sein. Nur dies sichere eine qualitativ hochwertige Behandlung von Patienten mit schweren akuten Erkrankungen oder Unfallverletzungen. Ein zentrales Ziel müsse eine flächendeckende Verbesserung der ambulanten, präklinischen und klinischen Versorgung von Patienten mit akuten Erkrankungen sein, die eine rasche und kompetente Versorgung benötigen.

Der Ärztetag sprach sich dafür aus, Patientendaten besser vor Marktforschungsunternehmen zu schützen. Die Weitergabe dürfe nicht ohne individuelles Einverständnis der Betroffenen erfolgen. Die derzeitige Gesetzeslage erlaube es, anonymisierte Rezeptdaten aus Apothekenrechenzentren für Marktforschungsanalysen zu verkaufen (§ 300 Abs. 2 Satz 2 SGB V). Eine individuelle Einverständniserklärung der Patienten ist danach nicht erforderlich. Die Vorkommnisse, bei welchen Patientendaten nur unzureichend verschlüsselt weitergegeben wurden und damit Rückschlüsse auf Patienten oder Verschreibungsverhalten von Arztpraxen möglich waren, erforderten eine Änderung der Richtlinien. Zudem müsse im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in allen Bereichen noch sorgsamer mit Patientendaten umgegangen und gegen einen möglichen Missbrauch vorgesorgt werden.

Eine Fortbildung (fremdsprachiger) Medizinischer Fachangestellter (MFA) zur "medizinischen Fremdsprachenassistentin" soll eingeführt und gefördert werden. Dafür sollen sich Bundesärztekammer und Landesärztekammern einsetzen. Die bisherige Vermittlung medizinischer Fakten an nicht deutsch-sprechende Patienten gelinge besonders in der sprechenden Medizin und bei Aufklärung zu schwerwiegenden Erkrankungen und Operationen bisher nur ersatzweise.

Die Gendignostikkommission (GEKO) soll klare Richtlinien im Umgang mit Nichtinvasiven Pränataltests (NIPT) erstellen, um einen Missbrauch zu verhindern. Die auf den Markt gekommenen Blutuntersuchungen der werdenden Mütter überforderten das Verständnis der Schwangeren für eine normale Schwangerenbetreuung durch unkontrollierte Werbung und nichtvorhandene Richtlinien, heißt es in der Begründung der Delegierten.

Die Delegierten des Ärztetages haben den Gesetzgeber aufgefordert, zukünftig zu erwartende hohe Gebühren für einen Antrag betroffener Eltern auf eine Begutachtung für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) gesetzlich als Kassenleistung im SGB V zu verankern. "Zunehmend wird deutlich, wie hoch die Gebühren sein müssten, wollten die geplanten PID-Ethikkomissionen kostendeckend arbeiten", heißt es in dem betreffenden Entschließungsantrag. Gleichzeitig lägen inzwischen Gerichtsurteile vor, nach denen betroffene Eltern die Kosten einer Präimplantationsdiagnostik selbst aufbringen müssten. Angesichts dessen sei zu befürchten, dass sich betroffene Paare zur Vermeidung der Kosten im Ausland einer PID unterziehen.

Mit Sorge sehen die Delegierten die Zunahme von multiresistenten Keimen. Sie begrüßten daher die Bemühungen des Gesetzgebers, mit der Novelle des Arzneimittelgesetzes den Einsatz der Antibiotika in der Tiermast zu vermindern. Von der Ärzteschaft müsse nun ein klares Votum an die Politik ausgehen, zeitnah geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Einsatz der Antibiotika in der Tiermast tatsächlich zu vermindern.

Das Ärzteparlament forderte den Gesetzgeber auf, kurzfristig eine Definition derjenigen medizintechnischen Produkte vorzulegen, bei denen vor ihrer Zulassung in geeigneter Weise die klinische Wirksamkeit zu überprüfen ist. Bislang muss in Deutschland lediglich ein CE-Zeichen erlangt werden, um ein medizintechnisches Produkt in Umlauf zu bringen oder anzuwenden, ohne dass ein Nachweis der klinischen Wirksamkeit und Sicherheit erbracht worden ist. Hierdurch würden Jahr für Jahr Patienten fragwürdigen Prozeduren ausgesetzt und nicht akzeptable Kosten erzeugt.

Die führenden Internet-Bewertungsportale wurden aufgefordert, bei Löschung von Schmähkritik bzw. nicht nachweisbaren Behauptungen auch die damit verteilten Schulnoten zu löschen. "Bisher werden nur die Texte, jedoch nicht die Schulnoten gelöscht. Auch eine schlechte Notenbewertung kann eine Schmähkritik darstellen, wenn sie unzutreffend ist und willkürlich abgegeben wurde", so die Begründung. Entscheidend sei für den Arzt gerade diese Gesamtbewertung in Form einer Schulnote, die auf Bewertungsportalen oft direkt neben seinem Namen vermerkt würde. Sollten die Internet-Bewertungsportale sich in dieser Frage nicht bewegen, müssten nach Ansicht der Delegierten rechtliche Schritte erwogen werden.

Die Übernahme von Transportkosten zur ambulanten Behandlung soll als regelhafter Vertragsbestandteil in bestehende und zukünftige Verträge aufgenommen werden, forderte der Ärztetag. Darüber hinaus seien Versicherte über die Konsequenzen bei Verzicht auf diese Leistungen vorab aufzuklären. Private Krankenversicherer hätten derzeit in der Mehrzahl der Fälle in den Vertragsbedingungen keine Kostenübernahme für Fahrten zu einer ambulanten ärztlichen Versorgung vorgesehen, so die Antragsbegründung. Bei Vertragsabschluss würde nicht darauf hingewiesen, so dass den Versicherten die Tragweite bei Vertragsabschluss nicht bewusst werde.

Die Verursacher von Flug- und Verkehrslärm sollen nach dem Willen des Ärztetages bei entstandenen Krankheiten maßgeblich an den notwendigen Behandlungskosten beteiligt werden. Dem Versichertensystem dürften nicht mehr mehrere 100 Millionen Euro pro Jahr entzogen werden hieß es von Seiten der Delegierten. Die einschlägigen Gesetze zum Schutz vor Lärm seien so anzupassen, dass Gesundheitsgefahren aktiv und umfassend vermieden werden. "Die Förderung gesundheitsschädigender Wirtschaftsbetriebe kann und darf niemals zu Lasten dringend notwendiger Förderung der medizinischen Infrastruktur gehen. Es kann nicht sein, dass zum Beispiel Flughäfen, deren Betrieb Menschen krank macht, anteilig mehr Fördergelder erhalten als Kliniken, in denen Menschen behandelt und geheilt werden sollen" so der Ärztetag.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V. Pressestelle Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin Telefon: (030) 4004560, Fax: (030) 400456-388

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