Pressemitteilung | Deutscher Landkreistag (DLT)

100 Jahre Landkreistag / Die Landkreise haben Leistungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Bürgernähe bewiesen / Kampf um kommunale Finanzausstattung bleibt Daueraufgabe

(Berlin) - Zur Stunde feiert der Deutsche Landkreistag sein 100-jähriges Bestehen mit einem Festakt unter Mitwirkung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in Berlin. Präsident Landrat Reinhard Sager würdigte in seiner Festrede das Jubiläum: "Die Kreise haben in ihrer Dreifachfunktion als Gebietskörperschaft, Gemeindeverband und untere staatliche Behörde im Laufe der Zeit vor allem bei besonderen Herausforderungen ihre Leistungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Bürgernähe bewiesen. Das war schon in und nach beiden Weltkriegen so, als die Ernährungssicherung, Wohnungsfürsorge, Sicherung des Lebensunterhalts, die Gesundheitsfürsorge und vieles mehr für die Bevölkerung gewährleistet werden mussten." Auch in jüngster Zeit hätten die Kreise - oft im Verbund mit ihren Gemeinden - bei vielfältigen Herausforderungen bewiesen, dass man sich auf sie verlassen könne. "Ich erinnere nur an die vielfältigen Aufgaben bei der Flüchtlingsunterbringung und -integration, die uns in besonderem Maße gefordert haben und weiter fordern werden, aber auch an die Bekämpfung zahlreicher Hochwasser und andere plötzliche Ereignisse."

Daneben leisteten die Kreise im Rahmen der Daseinsvorsorge dauerhaft und verlässlich viel für ihre Bevölkerung in der Sozial- und Jugendhilfe, in der Krankenhausversorgung, als Schulträger, im Umweltschutz, in der Kreislaufwirtschaft, beim Straßenbau und vielen anderen Bereichen mehr. "Bei der Wiedervereinigung vor 26 Jahren ist es gelungen, das große Leistungsspektrum der Kreise in Westdeutschland auf die durch Gebiets- und Funktionalreformen ertüchtigten Kreise in den fünf neu gebildeten Ländern zu übertragen. Dabei haben viele westdeutsche Landkreise Verwaltungshilfe geleistet und tatkräftig zur Seite gestanden, um der kommunalen Selbstverwaltung auch in den neuen Ländern zur Entfaltung zu verhelfen", so Sager.

Auch generell seien viele Kreise immer wieder freiwillig und experimentell vorangeschritten, um die Infrastruktur zu verbessern oder die Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. "Deshalb haben wir uns 2002 nach langer Diskussion bereiterklärt, die Trägerschaft für die zusammenzufassende Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu übernehmen. Ich denke, wir haben seit mehr als einem Jahrzehnt in den anfangs 69 und derzeit 105 kommunalen Jobcentern (Optionskommunen) bewiesen, dass wir der gewachsenen Verantwortung gerecht geworden sind und der Wettbewerb der Systeme den Langzeitarbeitslosen im Lande geholfen hat."

Wenn die Arbeit des Landkreistages auf große Anerkennung stoße, gelte diese in allererster Linie den Landkreisen, ihren Mitarbeitern sowie den tausenden ehrenamtlich mitwirkenden Kommunalpolitikern. Sager: "Die Hauptaufgabe des Deutschen Landkreistages und seiner Landesverbände besteht darin, für dieses vielfältige gestalterische Wirken günstige Rahmenbedingungen, die wesentlich durch die Gesetzgebung in Bund und Ländern bestimmt werden, zu erreichen."

Bezogen auf die "verfassungsrechtlichen Spielregeln" habe der Deutsche Landkreistag insbesondere in den letzten 20 Jahren erfolgreich auf Strukturentscheidungen eingewirkt: "Hier ist die im Zuge der ersten Föderalismusreform im Sommer 2006 erfolgte Unterbindung des direkten Durchgriffs des Bundes auf die kommunale Ebene zu nennen, wodurch ab diesem Zeitpunkt ein wirksamer Mechanismus zur Beendigung der Überwälzung immer neuer finanzieller Belastungen auf die Kommunen geschaffen wurde. Dieser Erfolg kann in seiner Bedeutung gar nicht hoch genug geschätzt werden", verdeutlichte der DLT-Präsident.

Auch sei es gelungen, finanzielle Ausgleichspflichten der Länder bei Aufgabenübertragungen auf die kommunale Ebene seit Ende der 90er Jahre in allen Landesverfassungen zu etablieren bzw. konsequenter auszugestalten. "Das war ebenfalls ein großer Erfolg, selbst wenn es bei der Umsetzung in einzelnen Ländern immer wieder einmal hakt." Dass dieser Kampf als Daueraufgabe immer wieder neu geführt werden müsse, belege die zeitgleich zum Verbandsjubiläum am heutigen Tag verkündete Verfassungsänderung im Saarland. Diese erfasse ausdrücklich auch die kostenträchtige Erweiterung bestehender Bundesgesetze - vor allem im Sozialbereich. Daher dürfe sich das Land beim in Aussicht genommenen Konnexitätsausführungsgesetz einfachgesetzlich nicht wegducken, sondern müsse seine Finanzierungspflicht gegenüber Landkreisen, Städten und Gemeinden konsequent ausgestalten, machte Sager deutlich.

Selbstverständlich müssten die Ausgleichsverpflichtungen des Landes auch die nachträgliche bundesgesetzliche Erweiterung bereits bestehender Aufgaben umfassen. "Diese umfassende Verantwortung der Länder bei künftigen Aufgabenübertragungen und -anpassungen war eines der Hauptanliegen der ersten Föderalismusreform vor zehn Jahren."

Informationen zu den Jubiläumsveranstaltungen im Internet unter http://www.landkreistag.de/themen/100-jahre-landkreistag.html

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Landkreistag, Ulrich-von-Hassell-Haus Pressestelle Lennéstr. 11, 10785 Berlin Telefon: (030) 590097-0, Fax: (030) 590097-400

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