Pressemitteilung | Deutscher Familienverband e.V. (DFV)

10 Jahre Kita-Rechtsanspruch: Bilanz deutlich verbesserungsbedürftig

(Berlin) - Seit dem 1. August 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem Alter von 1 Jahr. Doch Bedarf und Realität klaffen weit auseinander. Der Deutsche Familienverband (DFV) empfiehlt als Ergänzung zum Kita-Rechtsanspruch ein Betreuungsbudget.

In den Kindertagesstätten fehlen Fachkräfte. Rund 25.000 Stellen sind schätzungsweise unbesetzt. Schon längst bekommen Eltern und Kinder die Konsequenzen von stark gekürzten Öffnungszeiten, Gruppenaufstockungen und fehlenden Bildungsangeboten zu spüren. Hier und dort sprechen Kita-Kräfte bereits von einem "Kita-Kollaps". Doch mit Verbesserungen ist nicht so bald zu rechnen.

"Der Fachkräftemangel untergräbt den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Gleichzeitig übersteigt der Bedarf immer noch die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze. Seit 10 Jahren ist das ein stetiges und ungelöstes Problem", sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, zum ersten runden Jahrestag des Rechtsanspruchs.
"Die Bilanz in der Kinderbetreuung ist bedauerlicherweise schlecht. Weder Betreuungsplätze noch die Betreuungsqualität sind dauerhaft gesichert. Unter diesen Bedingungen ist der Rechtsanspruch für Familien immer noch nicht ausreichend", so der Bundesgeschäftsführer.

Gerade für die jüngsten Kinder wünschten sich Eltern eine bedarfsgerechte Betreuung mit qualifizierten, festen Bezugspersonen und kleinen Gruppen. Der Bedarf für Familien konnte in dieser Hinsicht nie abgedeckt werden.

Angesichts der absehbar anhaltenden Personalnot plädiert Heimann dafür, ein Betreuungsbudget - im Anschluss an das Elterngeld - in Höhe von mindestens 800 Euro im Monat einzuführen. Dies würde den Eltern erlauben, ihre Kinder selbst zu betreuen und parallel dafür sorgen, die Situation in den Kitas zu entschärfen.

"Das Betreuungsbudget ist keine Konkurrenz der Kitabetreuung und soll auch nicht ihren Ausbau und Verbesserung ersetzen. Mit dem Betreuungsbudget können Eltern frei entscheiden, in welcher Form sie ihre Kinder während der dreijährigen Elternzeit betreuen wollen: ob zu Hause oder in einer anderen Betreuungsform. Mit dem Betreuungsbudget können sich Eltern die Art der Kinderbetreuung selbst aussuchen und zeitlich genau auf die Bedürfnisse ihres Kindes und der ganzen Familie zuschneiden", sagt Heimann.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Familienverband e.V. (DFV) Pressestelle Seelingstr. 58, 14059 Berlin Telefon: (030) 30882960, Fax: (030) 30882961

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