10.000 Unterschriften für eigenständige Fachgerichtsbarkeiten
(Berlin) - Am 17. und 18. Juni werden die Justizministerinnen und -minister der Länder in Bremen darüber beraten, ob es zukünftig nur noch eine statt drei Fachgerichtsbarkeiten geben soll. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) setzt sich für eigenständige Fachgerichtsbarkeiten, insbesondere der Sozialgerichte, ein. Nur so kann die erforderliche hohe fachliche Kompetenz der Richterinnen und Richter gewährleistet werden.
Dieser Forderung haben sich 10.000 Menschen in einer DGB-Unterschriftensammlung angeschlossen - interessierte Bürgerinnen und Bürger, Anwältinnen und Anwälte, ehrenamtliche und hauptamtliche Richterinnen und Richter sowie Betriebsräte. Diese Unterschriften übergibt Helga Ziegert, DGB-Büro Bremen Bremerhaven, am 16. Juni dem derzeitigen Vorsitzenden der Justizministerkonferenz Henning Scherf.
Die Befürworter einer Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten argumentieren mit einer höheren Auslastung der Gerichte und somit niedrigeren Kosten. Nach einer Verfassungsänderung hätten die Länder die Möglichkeit, Gerichte zusammen zu legen und Richterinnen und Richter auszutauschen.
Nach Auffassung des DGB sorgen Fachgerichtsbarkeiten auch in den Ländern dafür, dass Richterinnen und Richter überdie nötige Spezialisierung verfügen und die Qualität der Rechtsprechung erhalten bleibt. Da es bislang keinerlei Belege für Einsparungen durch Zusammenlegung gibt, sollten, nach Ansicht des DGB, die effektiven Strukturen eigenständiger Fachgerichtsbarkeiten nicht leichtfertig aufgegeben werden. Personal- und Sachkosteneinsparungen könnten auch durch räumliche Zusammenlegung der Gerichte, beispielsweise in Justizzentren erfolgen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060324
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