0190er-Missbrauch: Dürfen Handynutzer weiter abgezockt werden? / Bundesregierung erklärt Mobilfunk im Gesetzentwurf zum Missbrauch von 0190er Nummern zur Tabuzone
(Berlin) - Als nicht nachvollziehbar bezeichnet der Verbraucherzentrale Bundesverband die Ausklammerung des Mobilfunks aus einem Gesetzesentwurf zum verbesserten Schutz vor Missbrauch mit 0190er- Nummern. Erklärtes Ziel des vom Bundeswirtschaftsministeriums vorgelegten Gesetzesentwurfs ist es, die ausufernde Zahl von Missbrauchs- und Betrugsfällen mit 0190-er und ähnlichen Mehrwertdienstenummern in den Griff zu bekommen. Ausgerechnet der Mobilfunk soll jedoch von den Regelungen für einen verbesserten Verbrauchschutz ausgenommen werden. Für Mehrwertdiensteabzocker ist dies eine Einladung auf dem Silbertablett, ihre Geschäfte auf Mobilfunkkunden zu konzentrieren, sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Beim Handy müssen dieselben Schutzmechanismen greifen wie im Festnetz. Anderenfalls steht die Glaubwürdigkeit des gesamten Gesetzesvorhabens auf dem Spiel, so Edda Müller.
Gerade im Mobilfunk ist die Zahl der Missbrauchs- und Betrugsfälle besonders hoch. Kunden können durch SMS-Nachrichten oder Rückrufaufforderungen besonders leicht zur Wahl von Mehrwertdienste- Nummern verleitet werden. Zur Begründung der Ausnahmeregelung führt das Bundeswirtschaftsministerium ausgerechnet die hohe Intransparenz und die schnellen Änderungen von Preisen und Kosten an, die für den Verbraucher nicht durchschaubar sind. Das Ministerium befürchtet, dass die Verbraucher durch Preisangaben, wie sie im Festnetz gefordert werden, im Mobilfunk eher verwirrt werden.
Diese Begründung ist geradezu absurd: Die aktuelle Marktsituation ist gerade das Ergebnis von Bemühungen einzelner Mobilfunkanbieter, mit Hilfe einer undurchschaubaren Tarifpolitik die Verpflichtung zur Preiswahrheit- und Preisklarheit zu unterlaufen. Deshalb besteht aus Sicht des vzbv dringender Handlungsbedarf. Stattdessen wird man den Eindruck nicht los, dass das Ministerium einen Schutzzaun um eine Branche errichten will, die erst vor kurzem mit der Zahlung von einhundert Milliarden Mark für UMTS-Lizenzen zu einem erheblichen Teil zur Entlastung des Bundeshaushaltes beigetragen hat, so Edda Müller. Damit steht die Glaubwürdigkeit eines Teils der Verbraucherpolitik der Bundesregierung auf dem Spiel.
Eine weitere Einschränkung des Gesetzes ist, dass nur die Anbieter von Mehrwertdiensten mit 0190er und 0900er-Nummern strengeren Vorschriften unterworfen werden. Schon in letzter Zeit wurde jedoch immer wieder von Missbrauchsfällen auch unter anderen für die von Mehrwertdiensten verwendeten Nummern berichtet (z.B. 0118... oder 0137...). Es ist daher zu erwarten, dass die entsprechenden Anbieter auf diese Nummern ausweichen werden. Das Problem würde sich also nur verschieben. Wenn die Bundesregierung dieses Gesetz nicht noch einmal eindeutig nachbessert, muss an ihrem Willen, den Missbrauch effektiv abzustellen, ernsthaft gezweifelt werden, sagte Edda Müller.
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