Pressemitteilung | Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg)

wafg begrüßt aktuellen Entwurf zum EFSA-Gutachten für Koffein / Beitrag von Energydrinks bei der Koffeinaufnahme bei Kindern und Jugendlichen kaum relevant - Bestehende Rechtsvorgaben in Deutschland sachgerecht

(Berlin) - Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) weist auf zentrale Aussagen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihrem aktuellen Gutachtenentwurf zur Sicherheit von Koffein hin. Leider werden diese bislang in der öffentlichen Debatte nicht hinreichend berücksichtigt. Unabhängig davon bestehen bereits heute in Deutschland klare Vorgaben für Energydrinks. Die wafg hält die bestehenden gesetzlichen Regelungen für ausreichend.

Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) begrüßt ausdrücklich den aktuellen Entwurf eines EFSA-Gutachtens zur Sicherheit von Koffein aus allen Ernährungsquellen. Dieses Gutachten von Europas führender Lebensmittelsicherheitsbehörde basiert auf wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen. Es sollte daher - allerdings auch mit dem Blick auf alle dort detailliert erhobenen Erkenntnisse - Gesetzgebung und Verbrauchern als Entscheidungsgrundlage dienen.

Dabei sind auch folgende Fakten festzuhalten: Der Beitrag von Energydrinks zur gesamten Koffeinaufnahme ist bei Kindern vernachlässigbar. Selbst bei Jugendlichen liegt er unter 11 Prozent. Andere Koffeinquellen machen bei allen Altersgruppen bei weitem den größten Anteil des gesamten Koffeinkonsums aus. Gemäß der EFSA wird übrigens im vorliegenden Kontext ein "Konsum" von Energydrinks bereits dann angenommen, wenn innerhalb eines Jahres ein einzelner Energydrink verzehrt wurde.

Eine 250 ml Dose eines handelstypischen Energydrinks enthält in etwa die gleiche Menge Koffein wie eine Tasse Kaffee (80 mg).

Das EFSA-Gutachten bestätigt die Sicherheit einer täglichen Koffeineinnahme von 3 mg pro kg Körpergewicht bei Kindern und Jugendlichen und bis zu 400 mg für Erwachsene.

In Deutschland sieht die "Verordnung über Fruchtsaft, einige ähnliche Erzeugnisse, Fruchtnektar und koffeinhaltige Erfrischungsgetränke (Fruchtsaft-und Erfrischungsgetränkeverordnung - FrSaftErfrisch-GetrV)" eine verbindliche Höchstmenge für die Verwendung von Koffein in Energydrinks vor (320 mg/l), die auf einer wissenschaftlichen Risikobewertung beruht.

Quelle und Kontaktadresse:
Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) Dr. Detlef Groß, Hauptgeschäftsführer Monbijouplatz 11, 10178 Berlin Telefon: (030) 259258-0, Fax: (030) 25925820

(cl)

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