Pressemitteilung | Steuerberaterverband Thüringen e.V.

#stbverband: Fortbildungskosten im Job: Fachwissen rauf, Steuerlast runter

(Erfurt) - Für viele von uns beginnt das Jahr mit guten Vorsätzen, z. B. die nächste Stufe auf der Karriereleiter zu erklimmen. Eine Fortbildung kann sich hierbei als echter Karriereturbo erweisen. Leider ist diese häufig kostspielig. Gut, dass die Ausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Der Steuer-beraterverband Thüringen erklärt, wann Fortbildungskosten die Steuerlast mindern und was hierbei zu beachten ist.

Wichtig ist zunächst, dass es sich nicht um Kosten für eine Erstausbildung, z. B Erststudium oder die erste Berufsausbildung, handeln darf. Die Ausgaben hierfür erkennt das Finanzamt aktuell nicht uneingeschränkt an, sondern nur in Höhe von 6.000 Euro pro Jahr. Liegt andererseits eine Bildungsmaßnahme nach einer erfolgreich absolvierten Erstausbildung vor, z. B. ein Personalführungsseminar für leitende Angestellte oder die Umschulung zu einem neuen Beruf, kann der Fiskus an den Ausgaben beteiligt werden. Allerdings klappt das nur, wenn die Fortbildung einen Bezug zur ausgeübten Tätigkeit hat.

Belegt ein Handwerksgeselle etwa einen Salsa-Tanzkurs, besteht wenig Aussicht auf Erfolg - freilich nur was die Geltendmachung der Kosten anbelangt. Anders jedoch bei Tanzlehrern: Wird hierdurch das Repertoire an Tänzen erweitertet, liegen im Regelfall steuermindernde Fortbildungskosten vor.

Absetzbar sind alle Kosten, die unmittelbar mit der Fortbildung zusammenhängen, etwa Kurs-/Prüfungsgebühren oder Lernmittel wie Fachbücher. Daneben gehören in die Steuererklärung beispielsweise die Fahrtkosten zum Fortbildungsort und angefallene Übernachtungskosten. Verpflegungskosten können als
Pauschale ebenfalls abgezogen werden.

Der Steuerberaterverband in Erfurt rät, die dazugehörigen Belege sorgfältig aufzubewahren. Zwar müssen die Belege seit 2018 nicht mehr zusammen mit der Steuererklärung an das Finanzamt geschickt werden. Das Finanzamt kann diese jedoch bei Bedarf anfordern. Können entsprechende Nachweise nicht vorgelegt werden, erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an und der Steuervorteil ist passé.

Das Thema Fortbildungskosten in der Steuererklärung hat Ihren Wissensdurst geweckt? Die Steuerberater in Ihrer Nähe unterstützen Sie gerne, damit Sie sich voll und ganz aufs Lernen konzentrieren können. Für die Suche steht Ihnen der kostenfreie Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. unter www.steuerberater-suchservice.de zur Verfügung.

Quelle und Kontaktadresse:
Steuerberaterverband Thüringen e.V. Martin Wiederhold, Geschäftsführer Kartäuserstr. 27a, 99084 Erfurt Telefon: (0361) 558330, Fax: (0361) 5583320

(ds)

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