Pressemitteilung |

dmmv fordert eine zügige Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung

(Düsseldorf) - Der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) begrüßt die Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Werner Mueller und Justizministerin Herta Däubler-Gmelin, das siebzig Jahre alte Rabattgesetz ersatzlos zu streichen. Der dmmv warnt jedoch vor den Folgen einer verzögerten Neuregelung im Laufe des Jahres 2001.

Der entsprechende Referentenentwurf zur Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung soll erfreulicherweise nach Angaben aus dem Wirtschaftsministerium noch vor Weihnachten vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Die neue Regelung wird Mitte 2001 in Kraft treten. "Es ist allerdings schwerlich einzusehen", so Rechtsanwalt Burkard Luhmer, dmmv-Referent für eCommerce, "dass die bloße Abschaffung des Rabattgesetzes aus Sicht des Gesetzgebers möglicherweise über ein halbes Jahr in Anspruch nehmen soll. Für die deutschen Online-Händler im elektronischen Geschäftsverkehr käme die Neuregelung zu diesem Zeitpunkt viel zu spät, da die Marktanteile jetzt vergeben werden. Eine verzögerte Abschaffung des Rabattgesetzes bedeutet schon jetzt massive Standortnachteile für deutsche Online-Händler gegenüber der europäischen Konkurrenz - das können wir uns bei dem hohen Wettbewerbsdruck im Internet nicht leisten."

Beim Onlinehandel benachteiligt das bislang geltende Rabattgesetz die deutschen Händler. Denn das Rabattgesetz von 1933 schreibt vor, Preisnachlässe auf drei Prozent des Warenwertes zu beschränken. Damit ist es deutschen Händlern nicht möglich, Mengenrabatte für elektronische Einkaufsgemeinschaften einzuräumen, höhere Rabatte oder Zugaben zu gewähren. Dies alles bedeutet Einschränkungen, denen ausländische Händler nicht unterworfen sind. Der dmmv warnt davor, die nationale Umsetzungsfrist der eCommerce-Richtlinie bis spätestens Ende 2001 als zeitlichen Maßstab für die Abschaffung des Rabattgesetzes zu nehmen. Der Erlass der eCommerce-Richtlinie, nach der jeder Anbieter in der EU nur an die Regelungen seines Herkunftslandes gebunden ist, war der eigentliche Auslöser für eine Liberalisierung des strengen deutschen Rabattgesetzes.

Die Rechte der Verbraucher und damit auch der E-Commerce werden durch eine zügige Neuregelung erheblich gestärkt: Der Wegfall des Rabattgesetzes ermöglicht neue Formen der Preisgestaltung, die Bildung von Verbraucher-Einkaufsgemeinschaften im Netz oder neue Arten von Online-Auktionen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Multimedia Verband e.V. (dmmv) Kaistr. 14, 40221 Düsseldorf Telefon: 0211/6004560 Telefax: 0211/60045633 Ansprechpartner für die Presse: RA Burkard Luhmer Referent für eCommerce Tel. 0211 / 600 456 27 Fax 0211 / 600 456 33 mailto:luhmer@dmmv.de

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