Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

bvse fordert „Runden Tisch“

(Bonn/Berlin) – Einen „Runden Tisch“ zur Lösung des Problems der Einstufung gemischter Abfälle als „Abfall zur Verwertung“ oder „Abfall zur Beseitigung“ hat der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse), Hans-Günter Fischer, in einem Schreiben an den Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Rainer Baake, gefordert. Teilnehmen sollen der Bund, die Länder, die kommunalen Spitzenverbände, sowie Industrie, Gewerbe und die private Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft.

„Der seit Jahren schwelende Streit zwischen den Kommunen und der privaten Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft ist zwar von einer Reihe höchstrichterlicher Entscheidungen in Einzelfällen begleitet, aber nie grundsätzlich gelöst worden“, betont Fischer. Deshalb müsse das Problem jetzt politisch gelöst werden und das Bundesumweltministerium die Initiative ergreifen. Der bvse sei zu einem kooperativen Lösungsansatz mit den Kommunen bereit.

Fischer erinnerte daran, dass erste Vorstöße zur Lösung des Problems durch eine Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) aus europarechtlichen Gründen von Anfang an zum Scheitern verurteilt gewesen seien. Das Gesetz biete jedoch Lösungen, die sicherstellen, dass die nationalen und europarechtlichen Anforderungen an eine umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung von Abfällen ein hohes Umweltschutzniveau gewährleisten.

Deshalb schlägt der bvse vor, die vom Gesetzgeber geschaffene Ermächtigungsgrundlage in § 7 KrW-/AbfG zu nutzen und eine Rechtsverordnung auf den Weg zu bringen. Diese Verordnung solle die Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von gemischten Siedlungsabfällen aus Gewerbe und Industrie definieren. Damit könnten nach Ansicht des bvse Scheinverwertungen und Vermischungen mit anderen Abfällen zur Umgehung von Überlassungspflichten verhindert werden. Bei der Einhaltung dieser Anforderungen zur Sicherstellung einer schadlosen und ordnungsgemäßen Verwertung, könnte damit auf den Zwang zur Überlassung an die Kommune verzichtet werden.

„Ferner muss ein Gebot zur Getrennthaltung Kriterien vorgeben, welche Bestandteile von gemischten Siedlungsabfällen aus Gewerbe, Industrie und ähnlichen Einrichtungen getrennt gesammelt werden müssen“, betonte Fischer. Die ordnungsgemäße Verwertung könne dann über entsprechende materialspezifische Verwertungsquoten erreicht und garantiert werden. Als ein weiteres Lenkungsinstrument seien die Anforderungen an einen Entsorgungsfachbetrieb zu berücksichtigen, der eine transparente und dokumentierte Nachweisführung und Überwachung des Stoffstromes garantiere. Dadurch könne die Getrennthaltung, die Bereitstellung und Sammlung der Materialen sowie die Einhaltung der Verwertungsquoten kontrolliert werden.

„Mit der Getrennthaltungsverordnung würde die private Recyclingwirtschaft den gesetzlich geforderten und unbeschränkten Zugriff auf Abfälle zur Verwertung erhalten und die Kommune die Überlassungspflicht für Abfälle zur Beseitigung uneingeschränkt durchsetzen können“, erklärt der bvse-Hauptgeschäftsführer.

Quelle und Kontaktadresse:
bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (BVSE) Hohe Str. 73 53119 Bonn Telefon: 0228/988490 Telefax: 0228/9884999

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