Pressemitteilung | Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen e.V. (bdla) - Bundesgeschäftsstelle

bdla-Broschüre zum Überflutungsnachweis / Handreichung mit Hinweisen zu Durchführung, Leistungsumfang und Honorierung

(Berlin) - Neu erschienen ist beim bdla die Broschüre "Überflutungsnachweis. Zu den Leistungen und der Vergütung für einen Nachweis zur Sicherheit gegen Überflutung oder für eine kontrollierte schadlose Überflutung von Grundstücken nach DIN 1986-100".

Landschaftsarchitekten kommt eine Schlüsselstellung zu bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Klimaanpassung. Hitzeanpassung, Regenwasserbewirtschaftung, Schwammstadt-Prinzip gewinnen an Bedeutung, Freiräume werden zu wesentlichen Elementen grüner Infrastruktur.

Starkregenereignisse machen es unerlässlich, Bauwerke und Freianlagen vor Schäden durch Überflutung zu schützen. Um dies zu gewährleisten, wurden entsprechende Regeln Zug um Zug entwickelt und in die DIN 1986-100 eingearbeitet. Demnach ist für Grundstücke mit mehr als 800 qm abflusswirksamer Fläche ein Nachweis der "Sicherheit gegen Überflutung beziehungsweise einer kontrollierten schadlosen Überflutung" - der sog. Überflutungsnachweis - zu erbringen. Konkret geht es darum, schadlos überflutbare Flächen oder Rückhalteanlagen für das Regenwasser vorzusehen. Landschaftsarchitekten kommen nicht umhin, ihre Auftraggeber wie auch die weiteren an der Planung Beteiligten auf die Notwendigkeit zur Schaffung entsprechender Sicherheiten hinzuweisen. Je nach Aufgabenstellung, Grundstückssituation und Art des Projektes können die Abstimmung und der Umfang der einzelnen Leistungen einen erheblichen Aufwand bedeuten.

Die 30seitige Broschüre ist kostenlos; die gedruckte Veröffentlichung kann beim bdla bestellt werden bzw. ist online abrufbar unter: https://www.bdla.de/publikationen/downloads-bestellungen

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Landschaftsarchitekten e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDLA) Petra Baum, Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, Aufgang A, 10179 Berlin Telefon: (030) 2787150, Fax: (030) 27871555

(jg)

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