Pressemitteilung | Deutscher Tierschutzbund e.V.

Zwischenbilanz beim Staatsziel Tierschutz: Deutscher Tierschutzbund fordert Ende der Massentötung von Geflügel und Einführung des Verbandsklagerechts

(Bonn) - „Es gibt erste positive Ansätze, aber von einer wirklichen Kehrtwende im Tierschutz ist noch nichts zu spüren“ so bilanziert Wolfgang Apel , Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, die ersten zwölf Monate seit der Deutsche Bundestag die Aufnahme des Tierschutzschutzes im Grundgesetz beschlossen hat. Vor allem die aktuellen Massentötungen zeigen, dass Wirtschaftsinteressen noch immer Vorrang vor dem Schutz der Tiere haben. Ein Rechtsgutachten, das Apel am 16. Mai Bundesministerin Renate Künast übergab, weist den Weg zur Umsetzung des Staatsziels Tierschutz in die Praxis.

Entscheidende Voraussetzung dafür ist das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände. „Wo kein Kläger, da kein Richter“, so Apel. „Wenn Tierquäler nicht belangt werden oder wenn sich gar Behörden und Regierungsstellen über das Tierschutzrecht hinwegsetzen, müssen die Tierschutzorganisationen die Möglichkeit haben, anstelle der Tiere zu klagen.“ Was im Umweltschutz selbstverständlich ist, soll angesichts der neuen Verfassungslage dem Tierschutz nicht verwehrt bleiben.

In der Landwirtschaft hat die Bundesregierung mit der Agrarwende und der Entscheidung, der Käfighaltung von Legehennen ein Ende zu setzen, erste richtige Schritte unternommen. Doch durch die jetzigen Massentötungen wird diese Entwicklung konterkariert. Deshalb fordert der Deutsche Tierschutzbund, das Töten sofort zu beenden und die positiven Ansätze wieder aufzugreifen, die unter anderem geeignete Impfprogramme zur Prävention umfassen müssen.

Um tierversuchsfreie Forschungsverfahren durchzusetzen und Heimtiere besser zu schützen, stehen die großen Initiativen noch aus. Besorgnis erregend ist vor allem der explosionsartige Anstieg der Tierversuche. Diese Entwicklung muss gestoppt werden. „Wir brauchen nun die Wende in der Forschung“, so Apel.

Schlecht bestellt ist es auch um den Heimtierbereich, der so gut wie nicht geregelt ist. Hier hat die Forderung des Deutschen Tierschutzbundes nach einem umfassenden Heimtierrecht mehr Berechtigung denn je. Zu regeln sind unter anderem Zucht, Ausbildung und Registrierung von Heimtieren. „Nur damit können wir den Problemen effektiv vorbeugen, wie wir sie vom Umgang mit den so genannten gefährlichen Hunden kennen“, erklärt Apel.

Deutlich bemerkbar macht sich das Staatsziel Tierschutz in der Rechtsprechung: Staatsanwaltschaften und Gerichte betrachten Tierschutzvergehen nicht mehr als Kavaliersdelikte, sondern ahnden diese zunehmend schärfer“, lobt Apel die Entwicklung. „Wir begrüßen es zudem, dass die Vollzugsbehörden nur in seltenen, besonders begründeten Fällen Ausnahmegenehmigungen zum Schächten erteilen. Grundsätzlich muss der Gesetzgeber aber auch hier handeln und ein klares Verbot erlassen“, fordert Apel.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tierschutzbund e.V. Baumschulallee 15, 53115 Bonn Telefon: 0228/604960, Telefax: 0228/6049640

NEWS TEILEN: