Pressemitteilung |

Zwangspfand bleibt fraglich

(Berlin) - Der Beschluss des Bundeskabinetts am 20. März zur Einführung eines Zwangspfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen schafft keine Rechtssicherheit. Das machte in Berlin die Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH) deutlich. "Das Kabinett hat lediglich seine bekannte Absicht bekräftigt, das Zwangspfand einzuführen, aber nicht die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit die Unternehmen Planungssicherheit haben. Diese unverbindliche Absichtserklärung kann keine Grundlage für weitreichende Investitionsentscheidungen der Einzelhandelsunternehmen zur Anschaffung von Rücknahmeautomaten und den Aufbau eines aufwendigen Verrechnungssystems sein", erklärte BDH-Generalsekretär Holger Wenzel. Er wies darauf hin, dass die rechtlichen Voraussetzungen zur Einführung des Zwangspfandes erst gegeben seien, wenn der Bundesumweltminister offiziell die abschließenden Zahlen für die Mehrwegquote bekanntgegeben habe. Dies soll nach dem Kabinettsbeschluss erst im Juli geschehen, damit das Zwangspfand sechs Monate später Anfang 2003, also erst nach der Bundestagswahl in kraft tritt.

Wenzel kündigte an, dass der Handel seine Gespräche in Bund und Ländern fortsetzen werde, um das drohende Zwangspfand durch eine vernünftige Regelung zu ersetzen. Daneben würden die Unternehmen alle rechtlichen Mittel, bis zum Bundesverfassungsgericht ausschöpfen, um das Zwangspfand und die damit verbundenen immensen Belastungen für den Handel abzuwenden. Anhängig sei auch eine Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof.

Nach unabhängigen Berechnungen von Roland Berger würde allein die An-schaffung der erforderlichen Rücknahmeautomaten den Handel 1,3 Milliarden Euro kosten. Hinzu kämen jährlich laufende Kosten von 750 Millionen Euro. "Das kann der Handel, der in diesem Jahr ohnehin durch die hartnäckige Konsumflaute schwer getroffen ist, nicht verkraften. Deshalb würde das Zwangspfand viele Existenzen und Arbeitsplätze im Einzelhandel vernichten. Betroffen wären vor allem die kleinen Supermärkte, die auch so schon um ihr Überleben kämpfen müssen", sagte Wenzel.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände e.V. (BDH) Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Telefon: 030/72625065 Telefax: 030/72625069

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