Pressemitteilung |

Zwangspfand: Trittin täuscht

(Berlin) - "Der Handel unterstützt die am 18. Juni 2001 in Berlin beginnende Dosensammelaktion mit Bundesumweltminister Jürgen Trittin nachdrücklich. Wir fordern alle Bürger auf, jedoch nicht nur Getränkedosen, sondern auch den übrigen Müll und Dreck, der Straßen, Parks und Plätze verschandelt, beim Umweltminister abzugeben", erklärte Hermann Franzen, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH).

Franzen wies darauf hin, dass nach einer Studie des TÜV-Rheinland alle Getränkeverpackungen zusammen nur einen Anteil von sechs Prozent des Mülls in der Landschaft ausmachen: "Geht es nach Trittin, bleiben über 90 Prozent des Abfalls liegen. Noch nicht einmal Glas- und PET-Flaschen, für die ebenfalls Zwangspfand gezahlt werden soll, wollen die Berliner Saubermänner einsammeln", beklagte der Handelspräsident. Franzen stellte auch klar, dass es sich bei der "Berliner Waldfegeaktion" nicht um eine testweise Einführung des geplanten Zwangspfandes handele: "Trittin täuscht. Die medienwirksame Stadt- und Waldfegeaktion ist kein Probelauf für das Zwangspfand. Das ist schon daran zu erkennen, dass Trittin nur zehn statt 50 Pfennig Pfand auszahlen will und die Dosen zentral und nicht durch die Geschäfte eingesammelt werden. Dennoch wünsche ich der Aktion viel Erfolg, da sie zeigt, dass wir kein Zwangspfand brauchen", betonte Franzen. Dabei erinnerte Franzen an den Vorschlag der Wirtschaft, jährlich 250 Millionen Mark für Aufklärungskampagnen und die Sauberhaltung der Landschaft zur Verfügung zu stellen. Hierzu könnte auch die Aktion des Umweltministers gehören.

Der Handel glaube nicht, dass sich die Länder bei der Entscheidung im Bundesrat über das Zwangspfand täuschen lassen. Vor den Abstimmungen in den Landeskabinetten hat BDH-Präsident Franzen die Ministerpräsidenten deshalb noch einmal auf die negativen Folgen eines Zwangspfands hingewiesen. So hätten nach Frankreich, Luxemburg und Österreich inzwischen auch Großbritannien und Italien bei der EU Widerspruch erhoben, da das Zwangspfand den freien Warenverkehr behindert. "Wenn der Europäische Gerichtshof das Zwangspfand später wieder kippt, wird der Handel bei der Bundesregierung Schadenersatzansprüche in Milliardenhöhe stellen", warnte Franzen und appellierte eindringlich an die Länder, der Novelle der Verpackungsverordnung am Freitag im Bundesrat nicht zuzustimmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände e.V. (BDH) Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Telefon: 030/5900995-21 Telefax: 030/5900995-39

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