Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Zuwanderung: Schutz für Opfer nichtstaatlicher Verfolgung europaeinheitlich regeln!

(Berlin) - Bei den Diskussionen um ein neues Zuwanderungsgesetz müssen nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) auch Personen als Flüchtlinge anerkannt werden, die von nichtstaatlichen Organisationen verfolgt werden. Die aktuellen Geschehnisse zeigen, dass Terror- und halbstaatliche Organisationen über die Möglichkeit verfügen, Menschen zu verfolgen.

"Menschen, die wegen ihrer Rasse, Religion oder politischen Überzeugung nichtstaatlicher Verfolgung unterliegen und in ihrem Herkunftsland staatlichen Schutz nicht erhalten können, müssen hier denselben Schutz genießen, wie diejenigen, die von staatlichen Organen verfolgt werden," so Rechtsanwalt Victor Pfaff, Frankfurt/Main, vom DAV-Ausschuss Ausländer- und Asylrecht in Berlin.

Es geht keineswegs um die Ausweitung von Asyl und Flüchtlingsanerkennung, wie von verschiedenen Seiten fälschlich behauptet wird. Am 12. September 2001 hat die EU Kommission den Vorschlag für eine EU-Richtlinie veröffentlicht, die genau diese Flüchtlingsdefinition enthält, übrigens in Übereinstimmung mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der Praxis der Staatengemeinschaft. Die aktuellen Geschehnisse geben Anlass, solchen Personen künftig auch in Deutschland den Flüchtlingsstatus zuzuerkennen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands

NEWS TEILEN: