Pressemitteilung | Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW)

Zum Weltverbrauchertag: Mehr Verbraucherschutz durch E-Privacy-Verordnung ist ein Ammenmärchen

(Berlin) - Anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März kritisiert der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. das Versprechen einiger EU-Politiker, die geplante E-Privacy-Verordnung bringe mehr Verbraucherschutz, als Ammenmärchen. Der aktuelle Entwurf der Verordnung zwingt Nutzer zur Preisgabe von mehr Daten als zuvor und führt zu mehr eindeutiger Identifizierung und weniger Anonymität im Netz. Das Gegenteil von Datensparsamkeit wird erreicht.

Die Auswirkungen der E-Privacy-Verordnung treffen nicht nur die Digitale Wirtschaft, sagt Thomas Duhr (IP Deutschland), Vize-Präsident im BVDW, im Kontext des Weltverbrauchertages. "Brüssel möchte mit dieser Verordnung den Verbraucherdatenschutz stärken - und wird genau das Gegenteil erreichen. Dass diese E-Privacy-Verordnung in irgendeiner Form den Datenschutz verbessern soll, ist eines der größten Missverständnisse in der Geschichte der EU-Gesetzgebung." Laut Duhr gebe es aus Verbrauchersicht vor allem zwei Probleme: "Einerseits würde eine solche Regelung die Finanzierungsmodelle der meisten durch Werbung finanzierten und kostenfrei zugänglichen journalistischen Inhalte und Services im Internet untergraben - mit nicht absehbaren Auswirkungen auf die Meinungsvielfalt". Andererseits - weil für praktisch jede Form der Datenverarbeitung eine Einwilligung erfolgen muss - wird sich ein Trend hin zu Login-basierten Modellen kaum vermeiden lassen, so Duhr. Damit wird genau das Gegenteil des angestrebten Verbraucherschutzes erreicht. Nutzer werden zunehmend zur Preisgabe ihrer persönlichen Daten motiviert werden und darüber hinaus die Verwendung sogar erlauben. Das führt im Ergebnis zu mehr statt weniger Daten und einem Verlust an Datensouveränität im Netz.

Kontrolle weicht Pauschaleinwilligungen

Bisher kann diese Form der Datenverarbeitung hingegen pseudonym erfolgen - ein Rückschluss auf individuelle Nutzer ist deshalb nicht möglich und auch nicht erforderlich. "Der EU-Gesetzgeber unterliegt dem Irrglauben, dem Verbraucher durch die Zustimmungspflicht mehr Kontrolle zu geben - die Folge werden aber eher Einwilligungstiraden und Pauschaleinwilligungen sein. Das bewirkt paradoxerweise genau das Gegenteil. Das klingt nach mehr Selbstbestimmung, im Ergebnis wäre die E-Privacy-Verordnung aber ein Frontalangriff auch auf den Verbraucherdatenschutz." Dieser Regulierungsvorstoß sei rückwärtsgewandt und ignoriere vollkommen die Funktionsweisen aktueller Netzstrukturen.

Hintergrund: Im Oktober vergangenen Jahres hat das Europäische Parlament einem folgenschweren Entwurfstext für eine in dieser Fassung kontrovers diskutierte und höchst umstrittene E-Privacy-Verordnung zugestimmt. Bereits im Januar 2017 warnte der BVDW davor. Duhr sagte damals: "Diese Verordnung stellt etablierte und von den Verbrauchern akzeptierte Geschäftsmodelle in Frage und negiert fundamentale Prinzipien der Digitalen Wirtschaft. Das Internet, wie wir es heute kennen, wird es damit nicht mehr geben."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) Daniel Borchers, Pressesprecherin Schumannstr. 2, 10117 Berlin Telefon: (030) 2062186-0, Fax: (030) 2062186-23

(cl)

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