Pressemitteilung | DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.

Zinssatz-Urteil des BVerfG: Komplettverweigerung der Politik

(Berlin) - Das Bundesverfassungsgericht urteilte heute, dass die hohen Steuerzinsen von jährlich sechs Prozent mit Blick auf die anhaltende Niedrigzinsphase verfassungswidrig sind. Der Gesetzgeber muss nun bis zum 31. Juli 2022 den Zinssatz neuregeln. Bereits 2018 hatte der Bundesfinanzhof angezweifelt, dass der gültige Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen verfassungsfest ist. "Olaf Scholz hatte also genug Zeit, um für Rechtssicherheit bei den Steuerzahlern zu sorgen", kritisiert Albrecht von der Hagen, Hauptgeschäftsführer des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER. "Ein Zinssatz, der 60 Jahre lang nicht angetastet wird trotz einer seit mehr als einem Jahrzehnt anhaltenden Niedrigzinsphase, ist Ausdruck politischer Komplettverweigerung. Vorschläge für eine Reform lagen längst auf dem Tisch: beispielsweise eine Halbierung des Zinssatzes." Eine entsprechende Festlegung auf drei Prozent hatten auch die Länder Bayern und Hessen im Bundesrat gefordert. Denkbar wäre aber auch ein "Zinssatz auf Rädern", der sich automatisch regelmäßig an die aktuelle Zinsentwicklung anpasst und so verhindert, dass Bürger erst klagen müssen, um die Politik zum Handeln zu zwingen.

DIE FAMILIENUNTERNEHMER fordern im Zuge der Neuregelung des Zinssatzes, dass der Gesetzgeber auch ein weiteres Gesetz zur Zinspolitik anpasst. Im Bereich der Pensionsrückstellungen wird für steuerliche Zwecke ebenfalls noch ein Zinssatz von sechs Prozent angewendet, der nicht Gegenstand dieses Urteils der Verfassungsrichter ist. Im Falle dieses in §6a EStG festgelegten Zinssatzes schlagen DIE FAMILIENUNTERNEHMER eine Ankoppelung an den Abzinsungszinssatz nach dem Handelsgesetzbuch vor.

von der Hagen abschließend: "Das aktuelle Urteil ist nur der vorläufige Höhepunkt einer traurigen Entwicklung: Ob Vermögensteuer, Erbschaftsteuer, Grundsteuer oder zuletzt die Besteuerung von Renten - immer wieder müssen die Finanzminister durch das höchste deutsche Gericht gezwungen werden, die verfassungsmäßigen Rechte der Steuerzahler zu berücksichtigen. Mit den anhängigen Klagen zum Solidaritätszuschlag ist die nächste Rüge für Olaf Scholz bereits im Horizont sichtbar. Es ist überhaupt nicht in Ordnung, wenn die Steuerpolitik so übergriffig ist, dass immer häufiger die Bürger nur noch vom Bundesverfassungsgericht geschützt werden."

Quelle und Kontaktadresse:
DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. Anne-Katrin Moritz, Leiterin Kommunikation und Marketing Charlottenstr. 24, 10117 Berlin Telefon: (030) 300650, Fax: (030) 30065390

(sf)

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