ZdK-Präsident begrüßt Entscheidung zur Finanzierung von Schwangerenberatung
(Bonn) - Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Prof. Dr. Hans Joachim Meyer, hat am Mittwoch, dem 21. Juli 2004, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts begrüßt, dass auch Beratungsstellen, die ausschließlich allgemeine Beratung nach dem Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten durchführen, Anspruch auf angemessene öffentliche Förderung haben.
Meyer betonte, dass diese Entscheidung der Verbesserung des Lebensschutzes diene, wie sie das ZdK seit geraumer Zeit fordere. Mit dem Schwangerschaftskonfliktgesetz habe der Gesetzgeber darauf gesetzt, das ungeborene Leben durch ein möglichst umfassendes Angebot von Beratung und Hilfe zu schützen. Dieses Konzept werde durch die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes nachhaltig gestärkt.
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