Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

#Wohngeld muss grundlegend reformiert werden / #Bundesinnenministerium legt Entwurf zur #Reform des Wohngeldes vor

(Berlin) - Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat einen Referentenentwurf zum Wohngeldstärkungsgesetz vorgelegt. Die Reform, die ab dem 1.1.2020 in Kraft treten soll, knüpft an die bisherige Praxis an, die Wohngeldleistung pauschal zu erhöhen. Die systemischen Probleme des Gesetzes werden nicht berücksichtigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) legt eine Stellungnahme zu dem Entwurf vor.

"Damit das Wohngeld da ankommt, wo es gebraucht wird, bedarf es einer grundlegenden Reformierung. Das Wohngeld als Rechtsanspruch für Verbraucherinnen und Verbraucher muss die realen Verhältnisse der Betroffenen widerspiegeln. Die Berechnung des Wohngeldes muss dynamisch sein. Das ist längst überfällig. Die realen Entwicklungen des Einkommens und der Verbraucherpreise müssen sich im Wohngeld niederschlagen können", sagt Dr. Thomas Engelke, Leiter des Teams Energie und Bauen im vzbv.

Die Forderungen des vzbv zur Reform des Wohngeldes
Eine grundlegende Neuordnung des Wohngeldes ist aus Sicht des vzbv wichtiger als eine pauschale Anpassung der Wohngeldformel alle paar Jahre. Dazu gehört eine Dynamisierung der Miethöchstbeträge, der Einkommensgrenzen und der Wohngeldleistungen. Außerdem müssen die Mietenstufen an der Vergleichsmiete ausgerichtet werden. Die pauschale Einpreisung der Energiekosten in den Mietzuschuss führt zur Benachteiligung einzelner Empfängergruppen. Daher müssen auch die Heizkosten- und Energiekostenkomponenten dynamisch geregelt sein. Der vzbv fordert zudem eine Klimakomponente im Rahmen energetischer Sanierungen einzuführen.

Die langfristige Stärkung des Wohngeldes droht zu scheitern
Zur Entlastung einkommensschwacher Haushalte kommt dem Wohngeld große Bedeutung zu. Die Wohnkostenbelastung nimmt in Deutschland immer mehr zu. Neuer Wohnraum ist für viele Verbraucher kaum noch finanzierbar. Trotz steigender Bestands- und Neubaumieten ist die Zahl der Wohngeldempfänger von fast 800.000 in 2016 auf rund 550.000 in 2018 gefallen. Das zeigt deutlich die strukturellen Probleme der Bezuschussung. "Die aktuellen Gegebenheiten des Immobilienmarktes machen eine Anpassung des Wohngeldes unumgänglich. Ansonsten droht die geplante Stärkung des Leistungsniveaus und des Empfängerkreises zu verpuffen", so Dr. Thomas Engelke.

Der Anstieg der Mieten, die Fixierung der Höchstbeträge in den Mietstufen und die steigenden Verbraucherpreise führen dazu, dass viele Antragsberechtige aus der Förderung herausfallen, obwohl diese darauf angewiesen sind. Außerdem können die Lohnanstiege in Kombination mit den Einkommensgrenzen dazu führen, dass Wohngeldempfänger aus der Förderung herauswachsen. Hinzu kommt, dass die deutlich teureren Erst- und Wiedervermietungsmieten in den fixierten Parametern der Wohngeldformel nur unzureichend berücksichtigt sind.

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Franka Kühn, Pressesprecherin Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(ds)

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